Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.12



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Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung am 3.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Das System scheint zwar den geänderten Anforderungen des Aktienrechts und des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen und von daher strukturell genehmigungsfähig zu sein. Allerdings werden keine hinreichenden Angaben darüber gemacht, zu welchen Höhen von Vergütungen es führt. Erhebliches Misstrauen ist angebracht im Hinblick auf die außerordentliche Entwicklung der Vorstandsvergütung in den vergangenen Jahren, speziell auch im Geschäftsjahr 2011 (Zuwachs von 64% bei der Gesamtvergütung). Daher sollte keine Zustimmung erteilt werden.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende ist mit 2,10 € etwas geringer als im Vorjahr (2,30), entspricht aber ca. 42% (37) des Jahresüberschusses. Mit 11% ist die Eigenkapitalquote für ein Rückversicherungsunternehmen vergleichsweise hoch, so dass die Ausschüttung im Sinne einer kontinuierlichen Ausschüttungspolitik geboten ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich geführt. Es war durch außerordentlich hohe Schäden aus Naturkatastrophen geprägt (Stichwort: Fukushima). Trotz der um ca. 85% höheren Belastung durch die Großschäden (vs. Plan) sind sowohl ein gutes Operatives Ergebnis (EBIT) wie auch ein gutes Konzernergebnis erwirtschaftet worden. Mit dem um je 10% gestiegenen Eigenkapital und dem Buchwert der Aktie ist eine solide Basis für weiteres Wachstum erarbeitet worden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens durch Kontrolle und strategische Beratung des Vorstands beigetragen. Trotz des u.E. unzureichenden Vergütungssystems des Vorstands ist daher seine Entlastung angebracht. Zu kritisieren ist außerdem, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vertreter der Mehrheitsaktionärin TALANX weiterhin den Vorsitz des Prüfungsausschusses innehat.

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der bisherigen (6) Vertreter der Anteilseigner bestehen keine Bedenken. Sie haben sich in ihrer bisherigen Tätigkeit als absolut qualifiziert erwiesen. Zu hinterfragen bleibt die künftige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (s.0. TOP 5).

TOP 7
Beschlussfassung über die Umwandlung der Hannover Rückversicherung AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum TALANX-Konzern und den Sitzen der Gesellschaften könnte es sich in der Zukunft empfehlen, die Hannover Rückversicherung AG in eine Gesellschaft europäischen Rechts umzuwandeln. Insofern wird der vorgeschlagenen Option zugestimmt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.