Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.12



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Hauptversammlung der Hamborner Reit AG am 15.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2011 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll zwar unterproportional zu der Entwicklung des Betriebsergebnisses um nur etwa 5 % steigen, stellt gleichwohl eine angemessene Ausschüttung dar. Erstmalig wird für die Dividendenzahlung auf die Gewinnrücklagen zurückgegriffen. Dies wird auf der Hauptversammlung zu hinterfragen sein.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die eingeschlagene Expansionsstrategie konsequent und kraftvoll umgesetzt; das Immobilienportfolio wurde um über 30 % auf gut 500 Mio. Euro ausgebaut. Für die erfolgreiche Arbeit kann die Entlastung erteilt werden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Überwachungspflichten ausweislich des AR-Berichtes in vollem Umfang wahrgenommen. Wenn auch eine Mitteilung wegen möglicher Interessenkollision ordnungsgemäß abgearbeitet worden ist, wird empfohlen, Transaktionen nicht anzubahnen oder weiterzuverfolgen, bei denen es zu Interessenkollisionen kommen kann.

TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Es ist zu begrüßen, dass das neukonzipierte Vergütungssystem für den Vorstand den Aktionären zur Zustimmung vorgelegt wird. Es ist sachgerecht, dass das Vergütungssystem an die im Hinblick auf das expansive Wachstum der Gesellschaft gestiegenen Anforderungen an den Vorstand angepasst wird und dies auch zu höheren Vergütungen führt. Allerdings lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen bei Neuverträgen eine Beteiligung der Gesellschaft an der Altersversorgung von Vorständen sowie Zahlungen, die sich aufgrund einer „Change-of-Control“-Klausel ergeben können, ab; ein Kontrollwechsel ist überdies bei einer REIT-AG faktisch ausgeschlossen, so dass aus diesem Grund eine Regelung überflüssig ist. Da das vorgelegte Vergütungsmodell den Anforderungen nicht entspricht, wird es von der SdK abgelehnt.

TOP 6
Satzungsänderung (Aufsichtsratsvergütung)

Ablehnung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Umstellung der Vergütung für den Aufsichtsrat auf Zahlung eines (nur noch) festen Betrages wird einer Forderung der SdK entsprochen. Die Höhe der Fixvergütung (Grundbetrag) ist vertretbar. Indessen soll die (zusätzliche) Vergütung für die Tätigkeit in einem AR-Ausschuss um 150 % angehoben werden. Insgesamt ergibt sich damit eine Erhöhung der Gesamtvergütung, die unter Berücksichtigung an die gestiegenen Anforderungen an die AR-Tätigkeit überhöht ist. Deshalb kann dem Vorschlag nicht gefolgt werden.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Als renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Deloitte & Touche GmbH grundsätzlich für die Abschlussprüfung bei der Hamborner Reit AG (Wiederbestellung) gut geeignet. Die Qualifikation der Prüfer steht außer Frage. Allerdings sind für 2011 von den Zahlungen an den Abschlussprüfer knapp 60% auf Honorare für Leistungen entfallen, die nicht der eigentlichen Abschlussprüfung zuzuordnen sind. Auch wenn man den Sonderfall einer letztmaligen Steuerberatungsleistung im Zusammenhang mit einer steuerlichen Betriebsprüfung ausklammert (als REIT wird Hamborner in Zukunft grundsätzlich keine Ertragsteuern mehr zahlen) ausklammert, liegen die Honorare für Beratungsleistungen u.ä. mit etwa 30% des eigentlichen Prüfer-Honorars oberhalb der von der SdK für akzeptabel angesehenen Grenze von etwa 20 – 25 %. Dem Vorschlag kann damit aus SdK-Sicht nicht gefolgt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.