Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.12



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Hauptversammlung der Paul Hartmann AG am 4.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die auf 5,50 EUR leicht angehobene Dividende liegt mit gerade einmal knapp 30% des Gewinns pro Aktie zwar weit unter den Forderungen der SdK. Da aber gleichzeitig mit 39,8 Mio. EUR eine deutliche Reduzierung der Nettoverschuldung erfolgt, kann dieser Beschlussvorlage zugestimmt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch in 2011 eine überzeugende Leistung abgeliefert, Umsatz und Ergebnis trotz wirklich nicht einfacher Rahmenbedingungen weiter gesteigert und das Unternehmen für die Herausforderungen der kommenden Jahre gut positioniert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Ein beispielhafter und vorbildlicher, detaillierter und auch wirklich aussagekräftiger Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrats, der dessen gute Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend widerspiegelt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die SdK unterstützt Bestrebungen im politischen Raum, die eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung anstrebt, da auf diese Weise die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gestärkt wird. Hier beziehen sich nur 70% der Gebühren für die Abschlussprüfer auf die Jahresabschlussprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, 30% betreffen Steuerberatungsleistungen, die auch nicht weiter definiert sind und so nicht zugeordnet werden können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.