Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.12



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Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa AG am 8.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Obwohl für 2011 ein Verlust (AG) ausgewiesen wird, sollen 25 Cts. je Aktie als Dividende ausgeschüttet werden. Lufthansa weicht damit von ihrer traditionellen Dividendenpolitik ab, die eine Ausschüttung nicht erlaubt hätte. Da der Verlustausweis im Wesentlichen aus dem Verkauf der hochdefizitären Tochter bmi resultiert und somit als Einmaleffekt bewertet werden kann, bestehen keine Bedenken, der Dividendenzahlung zuzustimmen, zumal im operativen Geschäft ein hoher 6-stelliger Millionenertrag erzielt werden konnte.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr, das wegen der vielen externen Belastungen (z.B. Kerosinpreisentwicklung, Luftverkehrsteuer, Nachtflugverbot in Frankfurt) besonders hohe Anforderungen gestellt hat, gute Arbeit geleistet. Hervorzuheben ist das entschlossen in’s Werk gesetzte Programm SCORE, mit dem eine nachhaltige Verbesserung der Erlöse erreicht werden soll.
Auch die strategische Weiterentwicklung wurde kraftvoll vorangetrieben. Trotz des Verlustausweises, der auf einmaligen Sonderfaktoren beruht, kann dem Vorstand uneingeschränkt Entlastung erteilt werden.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn der AR Bericht in Zukunft aussagekräftiger wäre. So fehlen Ausführungen darüber, welche Themen die Beratungsschwerpunkte in den einzelnen AR-Sitzungen gebildet haben.

TOP 5
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Eurowings GmbH

Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Eurowings GmbH dient der konzerninternen Organisation und der steuerlichen Optimierung.

TOP 6
Satzungsänderungen zum Gegenstand des Unternehmens, zur Einberufung des Aufsichtsrats und zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der AR-Vergütung wird einer Forderung der SdK ausschließlich eine feste Vergütung zu zahlen, entsprochen. Die Höhe der Vergütung (80.000 E/Jahr) ist für ein global aufgestelltes Unternehmen angemessen.
Die weiteren Änderungen der Satzung stellen Präzisierungen und eine Berücksichtigung der modernen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten dar.
Insgesamt kann den Satzungsänderungen zugestimmt werden.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: PwC hat die Abschlüsse der Lufthansa in der Vergangenheit ordnungsgemäß geprüft; Beanstandungen hat die DPR nicht erhoben. Sachlich kann deshalb dem gestellten Gegenantrag nicht gefolgt werden. Der (Wieder) Bestellung von PwC kann somit zugestimmt werden. Allerdings sind in 2011 prüfungsferne Leistungen von PwC erbracht worden, für die ein Honorar gezahlt worden ist, das gut 40 % der Vergütung für die eigentliche Abschlussprüfung beträgt. Diese Größenordnung übersteigt den akzeptablen Rahmen von 20 % 25 % deutlich. Sofern die Beratungsleistungen in 2012 nicht fühlbar reduziert werden, wird die SdK auf der nächsten Hauptversammlung einer (Wieder) Bestellung von PwC zum Abschlussprüfer nicht zustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.