Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.04.12



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Hauptversammlung der Puma SE am 24.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes der PUMA SE und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Verwaltungsrats, des erläuternden Berichts zu den übernahmerechtlichen Angaben und zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die Dividende soll im Vergleich zum Vorjahr um 20 Cents erhöht werden. Bezogen auf den Konzerngewinn entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 13%. Damit hat sich die Quote im Vergleich zum Vorjahr (13,3%)sogar noch einmal leicht verschlechtert. Diese niedrige Ausschüttungsquote ist aus Aktionärssicht nicht akzeptabel. Die von der SdK geforderte Quote von mindestens 40% des Konzernüberschusses wird bei weitem nicht erreicht. Wir stimmen deshalb gegen die Beschlussvorlage.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport für das letzte Geschäftsjahr bis 25. Juli 2011

Zustimmung
Begründung: Der bis 25.07.11 amtierende Vorstand hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Unternehmen wieder Bestmarken bei der Profitabilität erreicht hat und die positive Umsatzentwicklung anhält.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport für das letzte Geschäftsjahr bis 25. Juli 2011

Zustimmung
Begründung: Die getroffenen Unternehmensentscheidungen in der am 25.07.11 beendeten Amtszeit lassen darauf schließen, dass der AR seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgeübt hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der PUMA SE für das erste Geschäftsjahr seit dem 25. Juli 2011

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Verwaltungsrats im Geschäftsbericht und die veröffentlichten Geschäftszahlen 2011 lassen darauf schließen, dass der Verwaltungsrat seit 25.07.11 seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der PUMA SE für das erste Geschäftsjahr seit dem 25. Juli 2011

Zustimmung
Begründung: Die hervorragenden Jahresabschlusszahlen des Geschäftsjahres 2011 zeigen, dass die geschäftsführenden Direktoren sehr gute Arbeit geleistet haben.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Verwaltungsrat schlägt für 2012 vor, den Abschlussprüfer zu wechseln. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl der Deloitte & Touche GmbH als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

TOP 8
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

Zustimmung
Begründung: Mit Ausnahme von Herrn Thore Ohlsson, der seit vielen Jahren den Streubesitz im Aufsichtsrat vertritt, sind alle weiteren Kandidaten der Anteilseignervertreter dem Mehrheitsanteilseigner Sapardis S.A./PPR S.A. zuzurechnen und dort in leitenden Positionen. Alle zur Wahl stehenden Personen scheinen über die notwendige Qualifikation zu verfügen. Mit Ausnahme von Todd Hymel und Michel Friocourt gehören alle Kandidaten bereits seit Jahren dem Aufsichtsrat von Puma an.

TOP 9
Vergütung des ersten Verwaltungsrats der PUMA SE

Ablehnung
Begründung: Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Vergütung des Verwaltungsrats der Puma SE neben einer aus Sicht der SdK angemessenen festen jährlichen Vergütung von € 25.000 eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung, die an das im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis gekoppelt wird, erhalten soll. Da die Unternehmensergebnisse vom Unternehmen unter Führung des Vorstands bzw. im Fall von Puma SE von den geschäftsführenden Direktoren erwirtschaftet werden und nicht von seinem Kontrollorgan, hält die SdK eine variable Vergütung des Verwaltungsrats für nicht angemessen

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals, das im Jahr 2001 zur Ausübung von Optionsrechten geschaffen wurde, sprechen.

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung zur Ermächtigung für das Genehmigte Kapital I stellt einen Vertrauensvorschuss in die handelnden Personen dar. Im Übrigen siehe TOP 12!

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die unter den TOP 11 und 12 zur Erneuerung anstehenden Genehmigten Kapitalia umfassen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen von insgesamt etwa 40% (jeweils knapp 20%) bzw. unter TOP 12 zusätzlich auch zur Sacheinlage von knapp 20% des aktuellen Grundkapitals. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel, die hier lediglich maximal 25% mit Bezugsrecht gegen Bareinlage und maximal 10% unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage für noch tragbar erachtet. Größere Kapitalerhöhungen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden. Aus diesem Grund stimmt die SdK lediglich dem unter TOP 11 vorgelegten Beschlussvorschlag einer Ermächtigung zur Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht von bis zu knapp 20% zu.

TOP 13
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da die Änderungen keine wesentliche Einschränkung für die Aktionäre darstellen, sondern der Kostenersparnis dienen.

TOP 14
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 3 und 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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