Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.04.12



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Hauptversammlung der Bayer AG am 27.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 1.364.463.883,20 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden. Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in außerordentlicher Weise Umsatz und Ergebnis in 2011 gesteigert, die Aktionäre partizipieren davon von einer um 10% gesteigerten Dividende.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Durch den neu zusammengesetzten Vorstand wurde eine Ergebnisoffensive eingeleitet, die Umsatz und Ergebnis auf neue (historische) Höhen gehoben hat.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Bayer erfüllt inzwischen alle Vorgaben des DCGK. Notwendige Ausschüsse sind eingerichtet, entsprechende Prüfungen zum Internen Kontrollsystem, zum Risikomanagementsystem und zum Internen Revisionssystem wurden vorgenommen. Der Aufsichtsratsbericht und der Bericht zur CG sind genügend spezifisch und detailliert, um sich einen Eindruck von der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats zu verschaffen.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Die im Wahlvorschlag genannten Personen sind zweifellos jeweils Experten auf Ihrem Gebiet und haben ihre Kompetenz schon in Ihren Funktionen in den DAX-Konzernen unter Beweis stellen können. Es kann jedoch nicht beurteilt werden, ob genügend Personen die spezifischen Pharma- Agrar- und Chemieexpertise mitbringen, um dem Bayer-Vorstand ein adäquater Sparringspartner in strategischen Fragen zu sein und die spezifischen Risiken, die sich aus dem Bayer-Geschäft ergeben könnten, hinreichend gut beurteilen können.

TOP 5
Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats (§ 12 der Satzung) Zustimmung
Begründung: Die rein fixe Vergütung macht den Aufsichtsrat unabhängiger bei der Mitwirkung an strategischen Entscheidungen des Unternehmens und vom Geschäftserfolg des Unternehmens. Seine Rolle wird, auch als Vorgriff auf die bevorstehende Neufassung des DCGK, gestärkt. Der fixe Betrag geht jedoch mit 120 T€ über die hohe Vergütung des sehr erfolgreichen Geschäftsjahres 2011 noch hinaus und stellt eine Vorwegleistung für zukünftige noch erfolgreiche Jahre dar. Es bleibt zu hoffen, dass Bayer dies in den nächsten Jahren erfüllen kann.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Ablehnung:
Begründung: Von den 8000 T€ Honorare entfallen 3000T€, d.h. 60% der Honorare für Abschlusskosten „ „auf andere Bestätigungsleistungen, die sich u.a. auf projektbegleitende Prüfungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer EDV-Systeme beziehen. Diese Prüfungen sind Management-Aufgaben, die in einem solch großen Konzern wie der Bayer AG intern und kostengünstiger sein sollten Die Unabhängigkeit des Urteils der Abschlussprüfer wird durch 60% anderer Leistungen unnötig formal gefährdet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.