Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.03.12



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Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 6.3.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 30. September 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Änderung des Geschäftsjahres und der Veränderung im Geschäftsbereich ist ein Vergleich der Geschäftszahlen leider nicht möglich. Die Zahlen bewegen sich aber am unteren Ende des bereits erwarteten schlechten Ergebnisses.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2011/12 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG

Zustimmung
Begründung: Da keine Steuerberatung erfolgte, spricht nichts gegen den Abschlussprüfer.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Zur Zeit muss die Gesellschaft erst einmal wieder mit dem vorhandenen Kapital Wachstum erarbeiten und hat überhaupt kein Geld, um eigene Aktien zurückzukaufen. Beim möglichen Einzug der Aktien würde sogar Kapital vernichtet werden. Dies wäre völliger Unsinn.

TOP 6
Beschlussfassung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Einfügung eines neuen § 4 Abs. 8 in der Satzung

Enthaltung
Begründung: Erfreulicherweise wird der Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen auf 25 % des Grundkapitals beschränkt. In der Beschlussvorlage steht aber leider nichts zum Mehrbezug von Aktien.
Eine endgültige Entscheidung zur Abstimmung kann erst auf der HV erfolgen, auch unter Berücksichtigung von TOP 7. Eine eventuelle Zustimmung zur Barkapitalerhöhung würde natürlich eine Zustimmung zum genehmigten Kapital hinfällig werden lassen.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals

Enthaltung
Begründung: Da zur Zeit keine Informationen über die geplante Verwendung des neuen Kapitals vorliegen, kann eine endgültige Entscheidung erst auf der Hauptversammlung erfolgen. Auch zum Bezugsrechtshandel und zum Mehrbezug von Aktien fehlen Informationen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.