Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.07.11



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Hauptversammlung der HCI Capital AG am 04.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein äußerst schwieriges Jahr 2010 hinter sich, konnte aber erfolgreich stabilisiert werden. Es wird ein Konzerngewinn von € 5 Mio. ausgewiesen. Im sonst. Finanzergebnis sind aber erhebliche Sonderfaktoren enthalten, die einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis hatten. Durch eine Sachkapitalerhöhung durch Wandlung von Forderungen wurde ein Ertrag von € 23,6 Mio. ausgewiesen. Dagegen steht eine Enthaftungsgebühr von 8,5 Mio. und ein negativer Wert einer Kaufoption in Höhe von 6,6 Mio.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit ersichtlich, seinen Verpflichtungen zur Überwachung und strategischen Beratung des Vorstands nachgekommen. Siehe auch Begründung unter TOP 2.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Altkapitals über die nächsten 5 Jahre auch unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen beschlossen werden. Eine derartig umfassende Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre kann zu einer sehr starken Verwässerung des Altkapitals führen und daher ist eine Erhöhung unter diesen Umständen auf 20% des Altkapitals zu begrenzen oder bei einer höheren Kapitalerhöhung diese durch eine a. o. HV genehmigen zu lassen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es soll eine sehr umfassende Genehmigung zur Ausgabe von Options- oder Wandlungsschulverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von € 150.000.000 (!) und einem bedingten Kapital in Höhe von 50% des Altkapitals gegeben werden. Auch hier gilt die in TOP 5 gegebenen Begründungen zur Ablehnung dieses Beschlusses.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.