Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.07.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Phoenix Solar AG am 14.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, der Lageberichte für die Phoenix Solar Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, den Aktionären eine Dividende in Höhe von € 0,35 (insgesamt € 2,5 Mio.) auszuzahlen. Damit liegt der Auszahlungsbetrag deutlich unter dem von der SdK geforderten hälftigen Konzernjahresüberschuss von € 24 Mio. Ein nachvollziehbarer Grund für eine abweichende Dividendenausschüttung ist nicht erkennbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK besteht kein Zweifel daran, dass die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben. Diese Einschätzung wird bestätigt durch die in 2010 erzielte Umsatzsteigerung von rd. 34 % und einen EBIT – Zuwachs von 198 %.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 seine Prüfungs- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Der Aufsichtsrat hat in insgesamt 12 ordentlichen Sitzungen (inklusive 2 Klausurtagungen) seine Aufgaben wahr genommen. Auch in den 3 von ihm gebildeten Ausschüssen wurden eine Vielzahl von persönlichen Gesprächen und Diskussionen geführt. Interessenskonflikte sind dabei nicht aufgetreten. Um ihre fachliche Qualifikation zu intensivieren haben die Mitglieder des Aufsichtsrats an externen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die Mitglieder stellen sich darüber hinaus einer laufende Effizienzprüfung.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt generell change–of–control–Klauseln ab. Die SdK behält sich allerdings vor, das vorgeschlagene Vergütungsmodell zu billigen, wenn ausdrücklich und eindeutig seitens des AR erklärt werden sollte, dass diese Klauseln noch Restanten aus alten unter Bestandsschutz stehenden Verträgen sind und bei künftigen Verträgen solche Regelungen nicht mehr vereinbart werden. Weiterhin wird im Rahmen der Hauptversammlung noch zu klären sein, ob es ein Bonus- bzw. Malussystem gibt und ob bzw. wie eine vergleichende Prüfung stattgefunden hat.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Einem Wechsel des Abschussprüfers und einer Wahl der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft mit Sitz in München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bzw. zur Durchführung der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Zwischenlageberichts stehen keine Bedenken in diesem Punkt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, ein neues genehmigtes Kapital in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu schaffen. Diese Kapitalerhöhung soll gegen Bar- und/oder Sacheinlage möglich sein. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann dabei ausgeschlossen werden. Der Bezugsrechtsausschluss ist grundsätzlich beschränkt im Falle einer Bareinlage auf insgesamt 10 % des Grundkapitals sowie bei einer Sacheinlage auf 20 % des Grundkapitals. Gleichwohl ist dieser Beschlussvorschlag aus Sicht der SdK und im Übrigen auch gemessen an den in Deutschland üblichen Standards zu opulent. Gerade die Sachkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital soll ausschließlich Arrondierungsvorhaben im Beteiligungsbereich und damit Maßnahmen mit geringem Umfang dienen. Für alles Weitere soll eine konkrete Beschlussfassung über eine Hauptversammlung stattfinden. Ein Vorratsbeschluss kann in soweit nicht gefasst werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht nach wie vor eine Unterteilung in eine fixe und eine variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Die feste Vergütung soll auf € 30.000,00 angehoben werden. Der Vorsitzende erhält dabei das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Darüber hinaus wird Sitzungsgeld in Höhe von € 1.000,00 und eine variable Vergütung vorgeschlagen.
Diese Zweiteilung widerspricht den Vorgaben der SdK, wonach es die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gebietet, eine ausschließlich fixe Vergütung zu bezahlen. Im Übrigen ist auch nicht erkennbar, wie sich die Erhöhung der Vergütung rechtfertigen könnte.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden. Mit freundlichen Grüßen

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.