Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.11



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Hauptversammlung der Hawesko AG am 20.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von € 1,35 auf € 1,50 angehoben und 77,5% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet (50% des Handelsbilanzüberschusses). Außerdem wird ein Bonus von 0,25 gewährt, um die Aktionäre an dem Gewinn aus dem Verkauf der englischen Beteiligung teilhaben zu lassen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es wurde wieder einmal das beste Ergebnis in der Geschichte der Gesellschaft mit einem vom € 22,4 auf 25,7 Mio. gestiegenem EBIT und einem von 13,1 auf 20,0 Mio. gestiegenem Konzernjahresüberschuss erzielt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Frau Kim-Eva Wempe und Herrn Detlev Meyer bestehen keine Bedenken. Frau Wempe hat es verstanden, ihr Unternehmen erfolgreich auszubauen und zu internationalisieren. Herr Meyer bringt Sachverstand in der Weinwirtschaft ein.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von der PricewaterhouseCoopers AG, WP Gesellschaft, bestehen keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.