Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.11



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Hauptversammlung der Herlitz AG am 10.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Herlitz Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Bericht über die Lage der Herlitz Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis hat sich zwar verschlechtert, aber das ist weitgehend das Ergebnis der Rahmenbedingungen und auch die schmerzhafte Folge der Konzentration auf ein margenstärkeres Geschäft.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in alternativloser Weise beraten. Die personellen Veränderungen wirken insbesondere in ihrer Häufung etwas unglücklich. Immerhin scheint ein geeigneter Nachfolger zur Verfügung zu stehen.

TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Dies ist die logische, wenn auch im Einzelfall bedauerliche Folge der neuen Aktionärsstruktur.

TOP 5
Beschlussfassung über die Streichung des § 5 Abs. 2 der Satzung über die Berechtigung des Vorstands zur Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung

Zustimmung
Begründung: Ein nicht zu beanstandende Maßnahme.

TOP 6
Beschlussfassung über die Neufassung des § 16 der Satzung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtrates

Zustimmung
. Begründung: Die Erhöhung ist angesichts der tatsächlichen Schwierigkeit der Aufgabe gerade bei Herlitz akzeptabel.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
. Begründung: Es sind keine entgegenstehenden Gesichtspunkte erkennbar.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.