Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.06.11



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Hauptversammlung der BayWa AG am 15.06.2011 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 50 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 34%. Dies ist aufgrund einer Steigerung der Dividendenzahlung gegenüber den Vorjahren und aufgrund der zukünftigen angekündigten hohen Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien eine noch vertretbare Ausschüttungshöhe, auch wenn diese unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% liegt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Alle Geschäftsbereiche bis auf den Bereich \"Bau\" verdienen die Kapitalkosten und haben sich im letzen Jahr positiv entwickelt. Die Gesellschaft ist gut aufgestellt und steht vor einer soliden Zukunft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in vier Sitzungen und ständigen Informationsaustausch mit den Vorständen seinen Pflichten nachgekommen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Zustimmung zu verweigern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

Ablehnung.
Begründung: Da den Aktionären kein Bezugsrecht eingeräumt wird, und die Grenze von maximal 30% zu genehmigendes Kapital überschritten wird, kann dieser Beschlussfassung nicht zugestimmt werden.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung.
Begründung: Die Deloitte&Touche GmbH ist einer der Big-4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und geeignet, die BayWa AG zu prüfen. Da in 2010 jedoch mehr als 25% des Gesamthonorars des Wirtschaftsprüfers aus Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erzielt wurden, scheint die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährdet zu sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.