Hauptversammlung der BayWa AG am 15.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010,
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausschüttung einer Dividende von 50 Cent je Aktie entspricht einer
Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 34%. Dies ist
aufgrund einer Steigerung der Dividendenzahlung gegenüber den Vorjahren und
aufgrund der zukünftigen angekündigten hohen Investitionen in den Bereich
der erneuerbaren Energien eine noch vertretbare Ausschüttungshöhe, auch wenn
diese unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% liegt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Alle Geschäftsbereiche bis auf den Bereich \"Bau\" verdienen die
Kapitalkosten und haben sich im letzen Jahr positiv entwickelt. Die
Gesellschaft ist gut aufgestellt und steht vor einer soliden Zukunft.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist in vier Sitzungen und ständigen Informationsaustausch
mit den Vorständen seinen Pflichten nachgekommen. Es gibt keinen
ersichtlichen Grund, die Zustimmung zu verweigern.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
Ablehnung.
Begründung:
Da den Aktionären kein Bezugsrecht eingeräumt wird, und die Grenze von
maximal 30% zu genehmigendes Kapital überschritten wird, kann dieser
Beschlussfassung nicht zugestimmt werden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung:
Die Deloitte&Touche GmbH ist einer der Big-4
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und geeignet, die BayWa AG zu
prüfen. Da in 2010 jedoch mehr als 25% des Gesamthonorars des
Wirtschaftsprüfers aus Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erzielt
wurden, scheint die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährdet zu sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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