Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.11



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Hauptversammlung der Deutsche Euro Shop AG am 16.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von € 1,05 auf € 1,10 erhöht und es wird der gesamte Bilanzgewinn der AG ausgeschüttet.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft konnte ein starkes Wachstum aufweisen und ein sehr erfreuliches Ergebnis erwirtschaften, das EBIT konnte um 12% von € 110,7 Mio. auf 124,0 Mio., das Konzernergebnis sogar um 138% gesteigert werden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von BDO Deutsche Warentreuhand AG bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, bedingte Erhöhung des Kapitals und entsprechende Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2011)

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Bedingten Kapitals zur Begebung von Wandelanleihen mit Wandlungsrechten auf Aktien im Umfang von maximal 20% des aktuellen Grundkapitals vor. Die vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschlüsse sind moderat. Insofern erhöht der Beschlussvorschlag den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise.

TOP 7
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung soll auch ein sog. LTI vereinbart werden, der auf der Veränderung der Marktkapitalisierung der DES im Zeitraum vom 1.Juli 2010 bis zum 30.Juni 2015 basiert. Allein in zweiten Halbjahr 2010 erhöhte sich die Marktkapitalisierung um 512,8 Mio. Der Barwert des sich daraus ergebenden potentiellen Anspruchs belief sich zum Jahresende 2010 bereits auf 960T€ für 2 Vorstandsmitglieder. Diese potentiellen Ansprüche erscheinen wesentlich zu hoch

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlchen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.