Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.11



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Hauptversammlung der Unna AG am 16.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010 (Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010), des Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2010

Ablehnung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss von 3,8 Mio. (Vj. 1 Mio.) erwirtschaftet; das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit konnte sogar mehr als verfünffacht werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachzuvollziehen, warum (ohne weitere Begründung) ein Dividendenverzicht vorgeschlagen wird, zumal auch ein Gewinnvortrag von 11,7 Mio. für eine Dividendenzahlung herangezogen werden könnte.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Enthaltung
Begründung: Der Vorstand hat in 2010 erfolgreich gearbeitet. Die Delle in der Unternehmensentwicklung aus 2009 wurde wieder ausgeglichen. Das Unternehmen zeigt sich in guter Verfassung und ist gut aufgestellt. Trotzdem will der Vorstand den Aktionären eine Verzinsung auf das von ihnen zur Verfügung gestellt Grundkapital nicht zahlen. Die Gründe hierfür werden auf der Hauptversammlung abzuklären sein. Die SdK behält sich vor, je nach Beantwortung der Fragen den Abstimmungsvorschlag zu diesem TOP in Zustimmung oder ggfs. auch Ablehnung abzuändern.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Enthaltung
Begründung: In dem AR-Bericht hat der Aufsichtsrat nur in einer Standardformulierung in lediglich einem Satz über seine Tätigkeit berichtet – abgesehen von der Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses. Auf der HV wird nähere Auskunft über die Tätigkeit des AR einzufordern sein. In Abhängigkeit von der Beantwortung wird dem AR abweichend von dem Abstimmungsverschlag Entlastung erteilt und ggfs. versagt werden.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

Zustimmung
Begründung: Der zur Wiederwahl vorgeschlagene Abschlussprüfer hat in 2010 für Beratungsleistungen u.ä. Honorare erhalten, die etwa 70% der Vergütung für die eigentliche Abschlussprüfung ausmachen. Dies ist kritisch zu bewerten. Der Wiederbestellung der PwC zum Abschlussprüfer wird die SdK nur dann zustimmen, wenn auf der HV dargelegt wird, dass die Beratungsleistungen in 2011 erheblich reduziert werden.

TOP 6
Änderung von § 3 Abs. 3 der Satzung (Aktienurkunden)

Zustimmung
Begründung: Der textlichen Anpassung bzw. Präzisierung der Regelungen zu den Aktienurkunden kann zugestimmt werden. Aktionärsrechte werden nicht eingeschränkt.

TOP 7
Aufhebung von § 3 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital)

Zustimmung
Begründung: Da das genehmigte Kapital erloschen ist, ist die entsprechende Satzungsregelung zu streichen; Zustimmung.

TOP 8
Änderung von § 5a der Satzung (Zustimmungsbedürftige Geschäfte)

Zustimmung
Begründung: Dem – sehr umfangreichen – Katalog von Geschäften, die nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates getätigt werden dürfen, kann zugestimmt werden. Allerdings wird auf der Hauptversammlung vorab zu klären sein, dass die in den Erläuterungen zu der Formulierung der Satzungsbestimmungen erwähnte Regelung („ Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein ............ erklären“) nicht dergestalt ausgenutzt wird, dass für (nahezu) sämtliche unter einem Zustimmungsvorbehalt stehende Geschäfte die Zustimmung vorab „blanko“ erteilt und damit die Zustimmungsregelung faktisch ausgehöhlt wird.

TOP 9
Änderung von § 6 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Der Anpassung der Satzungsregelung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates an die gesetzlichen Vorschriften kann zugestimmt werden.

TOP 10
Änderung von § 6 Abs. 3 der Satzung (Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitgliedern)

Zustimmung
Begründung: Der Ergänzung der Regelungen zur Amtsniederlegung durch ein AR-Mitglied stimmt die SdK zu, auch wenn die Vorschrift, dass die Amtsniederlegung nicht „zur Unzeit“ vorgenommen werden darf, wohl nur deklamatorischen Wert haben dürfte.

TOP 11
Änderung von § 8 Abs. 2 und 3 der Satzung (Innere Ordnung des Aufsichtsrates)

Zustimmung
Begründung: Den Bestimmungen zur Ordnung/Organisation des Aufsichtsrates kann zugestimmt werden; eine sinnvolle Präzisierung.

TOP 12
Änderung von § 13 der Satzung (Stimmrecht in der Hauptversammlung)

Zustimmung
Begründung: Die Neufassung der Bestimmungen zur Legitimation von Aktionären und zur Ausübung des Stimmrechts ist sachgerecht; Zustimmung.

TOP 13
Aufhebung von § 17 Abs. 3 der Satzung (Ordentliche Hauptversammlung), Änderung der Überschrift von § 12 der Satzung (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und Einfügung eines neuen § 12 Abs. 3 Satz 2 der Satzung (Gegenstände)

Zustimmung
Begründung: Die Ergänzungen der Regelungen bezüglich der Hauptversammlung sind sinnvoll. Aktionärsrechte werden nicht beeinträchtigt.

TOP 14
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Zuwahl eines AR-Mitgliedes kann zugestimmt werden. Der Kandidat verfügt über eine gute Expertise, die er im AR zum Vorteil der Gesellschaft nutzen kann.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.