Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.06.11



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Hauptversammlung der telegate AG am 29.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der telegate AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Ausschüttung von € 0,50 / Stück Aktie wird mehr als 50 % des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausbezahlt. Damit ist die Vorgabe der SdK erfüllt, wonach der Jahresüberschuss zwischen der Gesellschaft und den Aktionären in etwa geteilt werden soll.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Vorstand seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat seine Prüfungs- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

TOP 5
Neuwahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung mit Ausnahme von Herrn Dr. Bahlmlann und Herrn Sahgal Begründung: Herr Dr. Bahlmann und Herr Sahgal sind neben ihren operativen Tätigkeiten bereits in 4 bzw. 6 anderen Kontrollgremien vertreten. Damit wird die von der SdK als angemessen anerkannte Grenze von 3 zusätzlichen Mandaten überschritten.
Es bestehen Zweifel daran, dass diese Kandidaten die erforderliche Zeit für ein weiteres Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Wahl der Ernst & Young GmbH als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer stehen keine Bedenken entgegen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Durch eine Blankoermächtigung mit Bezugsrechtsausschluss wird den Aktionären eine weitere Kontrolle über die konkrete Ausübung der Ermächtigung entzogen.
Im Übrigen soll freie Liquidität vorrangig über Dividendenausschüttungen und nicht über den Rückkauf eigener Aktien an die Aktionäre ausgekehrt werden. Eine Reduzierung der Dividende, wie sie unter TOP 2 vorgeschlagen ist, steht demnach dieser Beschlussfassung entgegen.

TOP 8
Dispens von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015

Der Gesetzgeber sieht die grundsätzliche Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge ausdrücklich vor. Dem Aktionär muss die Möglichkeit gegeben werden, diesen wesentlichen Finanzposten prüfen zu können. Die Persönlichkeitsrechte des Vorstands haben hier zurück zu treten. Dies umso mehr, als der Gesetzgeber mittlerweile sogar davon ausgeht, dass die Verwaltung der Hauptversammlung auch das Vergütungssystem an sich zur Billigung vorlegen soll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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