Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.05.11



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Hauptversammlung der Homag Group AG am 25.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Homag Group AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es werden 0,30 EUR je Aktie als Dividende ausgeschüttet. 2009 wurde erstmals keine Dividende gezahlt. Es werden ca. 55 % vom Konzernüberschuss ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz konnte um knapp 37 % gesteigert werden. Das Jahresergebnis von minus 22 Mio. EUR ist auf plus 8 Mio. EUR im Konzern gestiegen.
Eine Dividende wird ausgeschüttet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Das Unternehmen kam wieder - relativ - schnell in die Gewinnzone.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht Zustimmung der Hauptversammlung zum System der Vorstandsvergütung vor. Transparente Darstellung im Geschäftsbericht Seite 62 bis 65. Es wird eine Festvergütung sowie im variablen Bereich eine Unterteilung nach kurzfristig angelegten Vergütungskomponenten und langfristig angelegten Vergütungskomponenten unterschieden. Es gibt auch eine Höchstgrenze beim Anreizsystem mit langfristiger Wirkung.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Die Prüfungsgesellschaft ist noch keine 10 Jahre im Unternehmen als Abschlussprüfer tätig. Die Sonstige Leistungen außerhalb des Abschlussprüferhonorars sind fast auf der Höhe wie das Abschlussprüferhonorar selbst.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.