Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.11



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Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 27.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende entspricht trotz planmäßigen Rückgang des Konzernergebnis dem Vorjahreswert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist seinem Aufgaben gerecht geworden und

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen gerecht geworden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassungen über die Verwertung eigener Aktien durch Einziehung im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Ablehnung
Begründung: Durch das vorgeschlagene Volumen der Aktieneinziehung wird der angegebene Zweck – die Abrundung des Grundkapitals – nicht erfüllt. Ebenso wäre eine Veräußerung der Aktien zur Hebung des geringen Free Floats von 4,5% vorzuziehen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Ermächtigung zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Der Ausschluss des Andienungsrechts erfolgt zum Vorteil der Kleinaktionäre und ist somit vertretbar. Die Ermächtigung liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

TOP 8
Beschlussfassung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Gegen eine fixe Vergütung des Aufsichtsrats bestehen keine Einwände.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.