Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.11



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Hauptversammlung der Aareal Bank AG am 18.05.2011

Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Angesichts der anhaltenden Finanzkrise erscheint eine weitere Stärkung des EKs sinnvoll.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: 2010 war ein erfolgreiches Geschäftsjahr, der Jahresüberschuss konnte um ca. 50% gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass den AR nicht zu entlasten.

Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete

Ablehnung
Begründung: Das Vorstandsmitglied Kickum ist per 31. Oktober letzten Jahres aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden. Dafür erhielt er einen Betrag von 2,5 Mio. Euro als Ausgleich der festen und variablen Vergütungsansprüche für die restliche Laufzeit seines Dienstvertrages bis zum 31. März 2013.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung (halbherzig)
Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft seit 2002, spätesten nächstes Jahr sollte ein Wechsel erfolgen.


Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand sieht keine Notwendigkeit den WP zu wechseln. Die Zahlungen an PricewaterhouseCoopers betrugen im letzten Jahr fast 6 Mio. Euro, davon 3,3 Mio. für Abschlussprüfungsleistungen.

TOP 6
Änderung von § 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Das \"Investmentgeschäft\" ist nicht mehr Gegenstand der Unternehmenstätigkeit.

TOP 7
Änderung von § 9 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK befürwortet die Begrenzung der AR Vergütung auf eine feste Komponente.

Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:

Ablehnung
Begründung: Die AR Vergütung ist in ihrem variablen Teil an einer Dividende von mindestens 0,20 Euro pro Aktie geknüpft. Nachdem die Dividende nun die letzten 3 Jahre ausgefallen ist, soll die variable Komponente grundsätzlich gestrichen werden und die fixe Komponente dafür um 50 % aufgestockt werden. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, sofern die Umstellung nach Wiederaufnahme der Dividendenzahlungen vorgenommen wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.