Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.11



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Hauptversammlung der QSC AG am 19.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2010 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Gewinn der Gesellschaft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 24,4 Mio. € mehr als vervierfacht. Die Eigenkapitalrendite stieg ebenfalls auf ein Rekordniveau von 13,2 %. Nahezu alle Kennzahlen haben sich verbessert. Eine Dividende ist für das nächste Geschäftsjahr angekündigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist konkret und nachvollziehbar, der Risikobericht detailliert auf das Geschäftsmodell der QSC ausgerichtet und somit für den Aktionär transparent. Die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist jedoch erklärungsbedürftig und nicht ganz verständlich, da das Thema Diversity offensichtlich noch nicht die Tagesordnung des Aufsichtsrats erreicht hat.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die sonstigen Leistungen entsprechen 33 % der Abschlusshonorare. Die Gesellschaft sollte zukünftig diesen Beratungsbereich anderweitig vergeben, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers KPMG zu stärken.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Änderung des Unternehmensgegenstands

Zustimmung
Begründung: Die ITK (Informations- und Telekommunikation)- märkte wachsen bedingt durch die Digitalisierung der Netze TK und Globalisierung der Services I(Internet, Serverfarmen, Cloud Computing) seit Jahren immer stärker zusammen. Die Strategie der QSC, den share of pocket beim Mittelstandskunden zu erhöhen, kann nur begrüßt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Gewinnabführungsverträgen mit zwei Tochtergesellschaften

Zustimmung
Begründung: Für den Aktionär ergeben sich nach heutigem Stand für den GAV (Gewinn-Abführungs-Vertrag) keine Nachteile, sondern nur ergebnismäßige bzw. steuerliche Vorteile aus einer gemeinsamen Organschaft mit der Muttergesellschaft.

TOP 7
Beschlussfassung über den Verzicht auf individualisierte Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss

Ablehnung
Begründung: Der Gesetzgeber sieht eine Veröffentlichung individualisierter Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vor. Nachvollziehbare Gründe für die Einschränkung dieser Transparenz sind nicht ersichtlich. Für eine Abstimmung ist eine individuelle Information je Vorstand hilfreich und sinnvoll. Für ein modernes und innovatives Unternehmen wie die QSC sollte das Thema offensive Transparenz statt defensive Geheimhaltung im Vordergrund stehen.

Auf der Hauptversammlungen kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.