Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.11



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Hauptversammlung der Interseroh SE am Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der INTERSEROH SE, des Lageberichtes für den Interseroh-Konzern, einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung.
Begründung: Die Dividende entspricht mit 0,25 € nur 8 % des erzielten Ergebnisses. Die SdK empfiehlt eine Ausschüttungsquote, Finanzierbarkeit vorausgesetzt, von 40- 60 %. Das wären mindestens 1,30 €.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Enthaltung.
Begründung: Aufgrund von Terminschwierigkeiten war es Herrn Dr. Axel Schweitzer nicht möglich, rechtzeitig wesentliche Fragen der SdK zum Geschäftsbericht und zur TO der HV abzuklären. Die SdK behält sich vor, je nach Beantwortung der Fragen in der HV, den Abstimmvorschlag zu TOP 3 abzuändern in Zustimmung oder Ablehnung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Ablehnung.
Begründung: Dr. Axel Schweitzer als VV wird von seinem Bruder, Herrn Dr. Eric Schweitzer, kontrolliert. Beide besitzen gemeinschaftlich die 75,003 % Anteile an der Interseroh SE. Im Falle eines Interessenkonflikts zwischen der Interseroh SE und der ALBA Group KG kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht im Sinne der Gesellschaft Interseroh SE entschieden wird. Weiter besteht bei allen internen Geschäften zwischen ALBA und Interseroh SE die Gefahr der Selbstkontrahierung nach §181 BGB.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung.
Begründung: Der Anteil der sonstigen Leistungen an den Abschlussleistungen übersteigt mit 340 T€ oder 35 % einen zu tolerierbaren Wert von 10-max. 25 % deutlich. Die Unabhängigkeit der KPMG ist allein dadurch schon aus formalen Gründen zweifelhaft. Die Gesellschaft hat in den sonstigen Leistungen Steuerberatungsleistungen beauftragt. Hiermit prüft sich der Abschlussprüfer selbst. Die Gesellschaft sollte den Abschlussprüfer zukünftig nur noch stark reduziert, wenn überhaupt, mit sonstigen Leistungen beauftragen.

TOP 6
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der ALBA Group plc & Co. KG und der INTERSEROH SE

Ablehnung.
Begründung: Die Annahmen zum Rohertrag und Umsatzwachstum der Interseroh SE im gemeinsamen Bericht der Vorstände Interseroh SE und ALBA Group KG erscheinen nicht plausibel. Die Abfindungszahlung bzw. die Berechnung der Ausgleichszahlung sind dadurch als zu niedrig anzusehen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.