Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.11



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Hauptversammlung der Paragon AG am 17.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die paragon AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Zustimmung.
Begründung: Nach der Insolvenz konnte der Alleinvorstand Herr Klaus Dieter Frers die Paragon AG wieder erfolgreich in die Gewinnzone zurückführen. Alle wichtigen Kennzahlen konnten im vergangenen Geschäftsjahr verbessert werden, so dass eine solide Basis geschaffen wurde, einen langfristigen unternehmerischen Erfolg zu gewährleisten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Zustimmung.
Begründung: Sowohl der alte Aufsichtsrat bis zum 30.09.2010, bestehend aus Herrn Prof. Kunerth, Herrn Dr. Weyer und Herrn Dr. Penczynski als auch der neue Aufsichtsrat ab dem 30.09.2010, bestehend aus Herrn Zimmermann, Herrn Börnemeier und Herrn Schäfers haben ihre Aufgaben wahrgenommen und gute Arbeit geleistet. Es gibt keinen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Gründe vor, der Wahl der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, die seit 2006 als Abschlussprüfer für die Paragon AG tätig ist, nicht zuzustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.