Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.11



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Hauptversammlung der AIXTRON SE am 19.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird entsprechend dem Anstieg des Nettokonzernergebnisses von 0,15 € auf 0,60 € erhöht. Die Ausschüttungsquote von 32% ist akzeptierbar, da sich das Unternehmen in einer starken Wachstumsphase befindet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON AG und der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat exzellente Arbeit geleistet und die Gesellschaft zu einem neuen Spitzenergebnis geführt und gleichzeitig die Voraussetzungen für weiteres Wachstum geschaffen. Ebenso hat er erfolgreich die Umwandlung der AG in eine europäische Gesellschaft SE zum Abschluss gebracht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON AG und der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat einen ausführlichen Bericht über seine Arbeit in 2010 erbracht. Er hat die Arbeit des Vorstandes überwacht und diesen in Strategiefragen beraten. Er kam auch seinen Verpflichtungen aus der doppelten Gesetzgebung (in der EU und in USA) nach, der er unterworfen ist, sowie den Regeln des Corporate Government Kodex.

TOP 5
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Kandidaten, die zur Wiederwahl vorgeschlagen sind, haben ihre Qualifikation bewiesen. Der neue Kandidat bringt die fachlichen und notwendigen Qualitäten für eine solche Funktion mit und erfüllt gleichzeitig den Wunsch des Gesetzgebers und des CGK, mehr Frauen in solche Funktionen zu ernennen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der AIXTRON SE

Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und lehnt demgemäß variable Vergütungsbestandteile, die für den Vorstand sinnhaft sind, bei der Entlohnung des Aufsichtsrates ab..

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Vergütung des neu gewählten Aufsichtsrats der AIXTRON SE

Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 6!

TOP 8
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Deloitte & Touche ist geeignet die Gesellschaft und den Konzern zu prüfen. Allerdings fordert die SdK grundsätzlich eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung, das gilt auch für die Steuerberatung, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung nicht zu gefährden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011 mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital sieht auch die Möglichkeit vor, Aktien gegen Sacheinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts in einem Umfang von etwa 40% des aktuellen Grundkapitals zu begeben. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel, die für Sachkapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital maximal 10% des aktuellen Grundkapitals akzeptiert. Darüber hinausgehende Sacheinlagen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall erfolgen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 und § 17 der Satzung der AIXTRON SE

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen greifen nicht in die Rechte der Aktionäre ein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.