Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.06.11



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Hauptversammlung der LPKF Laser und Electronics AG am 01.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Berichts über die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die Dividende von 0,20€ auf 0,40€ zu erhöhen. Zwar wird dadurch die Ausschüttungsquote auf ca. 30% gesenkt, aber dennoch ist die Dividendenpolitik des Unternehmens aus Sicht der SdK im Sinne der Aktionäre und damit unterstützenswert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 war ein sehr erfolgreiches Jahr für die LPKF AG. Es konnten alle wesentlichen Unternehmenskennzahlen verbessert werden, so dass das Unternehmen gut aufgestellt ist und sich zurzeit auf einem Wachstumspfad befindet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle seine Aufgaben erfüllt, indem er den Vorstand gut beraten und überwacht hat. Hier ist auch die Offenheit und Transparenz des Aufsichtsrats zu loben.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Die Höhe der drei Vorstandsgehälter sind mit insgesamt 1,447 Mio. € doch recht hoch, wobei die gute Geschäftsentwicklung im Jahr 2010 diese Höhe auch ein wenig gerechtfertigt. Positiv zu bewerten ist, dass es eine Decklung bei den variablen Vorstandsgehältern gibt, dessen Obergrenze im Geschäftsjahr 2010 bereits erreicht wurde. Das Verhältnis von fixer und variabler Vergütung ist in Ordnung. Allerdings sieht das Vergütungssystem auch die Ausgabe von Aktienoptionen vor, die oftmals nur zur Bereicherung des Vorstands eingesetzt werden, ohne das damit ein positiver und nachhaltiger Einfluss auf den Unternehmenswert erreicht wird. Daher lehnt die SdK die Billigung des Vergütungssystems insgesamt ab.

TOP 6
Beschlussfassung über die feste Vergütung des Aufsichtsrats und eine Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage wurde die feste Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2004 auf 135.000€ herabgesetzt. Nun soll die Gesamtvergütung wieder auf 180.000€ angehoben werden. Die Höhe der Vergütung befindet sich aufgrund der Größe des Unternehmens allerdings schon im oberen Bereich. Dennoch liegt sie, aufgrund der guten beratenden und kontrollierenden Tätigkeit des Aufsichtsrats, im Rahmen des Unterstützbaren.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
. Begründung: Es liegen der SdK keine hinreichenden Gründe vor der Wahl der PricewaterhouseCoopers AG zum Wirtschaftsprüfer nicht zuzustimmen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Ablehnung.
Begründung: Die SdK ist der Auffassung, dass ein Aktienrückkauf immer nur ergänzend bei ausreichender Dividendenauskehrung einer Gesellschaft möglich sein sollte. Dabei fordert die SdK eine Ausschüttung an die Aktionäre von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Außerdem sollte hauptsächlich ein Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass dies für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des Unternehmens erforderlich ist. Dies ist bei der LPKF AG allerdings nicht unbedingt der Fall.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.