Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.11



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Hauptversammlung der GRAMMER AG am 26.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der GRAMMER AG und des GRAMMER-Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Um die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zu wahren, soll künftig darauf geachtet werden, dass die Gebühren für die Abschlussprüfung und die Gebühren für sonstige Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

TOP 5
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Neuwahl des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden stehen keine Bedenken entgegen.
Wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass in der Einladung keine Ausführungen über die besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrats Dr. Probst gemacht wurden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des Vorstands teilt sich in drei Komponenten; nämlich in eine unabhängige Vergütung (Fixum), eine abhängige Vergütung sowie eine Altersversorgung. Die abhängige Vergütung ist umsatz- und ergebnisorientiert. Dabei ist die kurzfristige Komponente mit 45 % und die langfristige Komponente mit 55 % angesetzt. Die langfristige Komponente orientiert sich an der Unternehmenswertsteigerung der letzten drei Jahre. Weiterhin sieht die Vergütung eine Korrekturmöglichkeit durch den Aufsichtsrat vor, sofern außergewöhnliche Erfolge oder Misserfolge während eines Geschäftsjahres eintreten.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Grammer Technical Components GmbH

Zustimmung
Begründung: Die GRAMMER AG besitzt 100 % der Anteile an der abhängigen Gesellschaft. Der Vertrag dient im Wesentlichen steuerlichen Optimierungen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit die maximale Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Spielräume vor. Neue Aktien können dabei in vollem Umfang gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss begeben werden. Dieses ist aus SdK-Sicht und auch gemessen an den in Deutschland mittlerweile üblichen „Standards“ zu opulent. Aus Perspektive der SdK sollte eine Sachkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital lediglich „Arrondierungsvorgängen“ im Beteiligungsbereich und damit Maßnahmen geringeren Umfangs dienen. Für alles Weitere sollte die Beschlussfassung über eine Hauptversammlung stattfinden. Auch bei Barkapitalerhöhungen akzeptiert die SdK allenfalls 25% des relevanten Grundkapitals. Hier sind es vor allem die Fragen des Bezugsrechtshandels sowie eines transparenten und fairen Überbezugs, die eine Zustimmung zu höheren Quoten per Ermächtigungsbeschluss erschweren.

TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die bisherige Aufsichtsratsvergütung, die eingeteilt war in eine fixe und eine variable Komponente, soll auf eine fixe Vergütung beschränkt werden. Die damit verbundene Erhöhung der fixen Vergütung ist angemessen. Durch diese Maßnahme wird die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gestärkt. Zudem wird mit dem Beschlussvorschlag eine langjährige Forderung der SdK umgesetzt, die der Auffassung ist, dass die überwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates nicht erfolgsbezogen vergütet werden kann.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.