Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.11



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Hauptversammlung der Hochtief AG am 12.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die angebotene Dividende von EUR 2.00 je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von fast 50% und ist damit innerhalb der von der SdK erwarteten Spannbreite von 40 - 60 Prozent des Konzernergebnisses. Die Aktionäre werden angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat trotz der angespannten Unternehmenssituation, die eine Folge der drohenden Übernahme durch den spanischen ACS war und der Nachwirkungen aus der allgemeinen Finanzkrise, die prognostizierten Ziele für 2010 noch übertreffen können. Das EBT konnte um 27% auf 756,6 Mio. Euro und der Konzerngewinn um 50% auf 288 Mio. Euro gesteigert werden. Mit diesem Ergebnis ist der beste Geschäftsabschluss in der Firmengeschichte erzielt worden

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die Entlastung des gesamten Organs kann auf Grund von Verfehlungen einzelner Aufsichtsratsmitglieder nicht erteilt werden. Bei einer Einzelabstimmung würde aber wie folgt abgestimmt werden:
Die AR-Mitglieder Wiesehügel, Altozano und Verdes werden nicht entlastet. Während des Übernahmekampfes hat Herr Wiesehügel durch sein frühzeitiges Ausscheren aus der Abwehrreihe gegen die Interessen der Aktionäre gehandelt.
Die Herren Altozano und Verdes sind als Mitglieder der Verwaltung des ACS für die unfairen Tauschangebote zur Umgehung eines qualifizierten Barangebotes an die Aktionäre mitverantwortlich, weshalb eine Entlastung ebenfalls abgelehnt wird.
Die übrigen AR-Mitglieder könnten entlastet werden, da sie, dem ausführlichem AR-Bericht folgend, ohne Abstriche die erforderliche Beratungs- und Kontrollfunktion wahrgenommen haben.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Zwar ist das Vergütungssystem von seiner Struktur her akzeptabel, weil es in fixe und variable Anteile aufgegliedert ist und für langfristige Anreize Platz gibt, dagegen kann die im Vergütungssystem enthaltene Change-of-Control-Klausel keine Zustimmung finden.
Die SdK vertritt die Ansicht, dass es angesichts der hohen Vergütung der Vorstände keiner zusätzlichen Absicherung des Risikos eines Kontrollwechsels bedarf.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederwahl der vorgeschlagenen Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Da diese Gesellschaft aber schon seit einigen Jahren damit beauftragt wird, sollte über einen Wechsel nachgedacht werden.

TOP 7
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung.

Zustimmung
Begründung: Die Dividendenauskehrung hat die von der SdK geforderte Größenordnung erreicht, daher kann der Aktienrückkauf gebilligt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei beachtet.

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Auflegung Options- und Wandelanleihen und Gewinnschuldverschreibungen etc. erhöhen den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise. Die beantragte Beschlussfassung soll eine auslaufende Ermächtigung erneuern. Die 10%-Regelung, gemäß § 186 III AktG, wird eingehalten.

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Im Ansatz ist die Beschlussempfehlung positiv zu werten, wenn sie unter „normalen“ Verhältnissen zur Abstimmung kommen würde. Bei dem erwarteten Kontrollwechsel könnte ACS das neue genehmigte Kapital für strukturelle Veränderungen einsetzen, was sich als Nachteil und zum Schaden für die Aktionäre auswirken kann.

TOP 10
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die SdK präferiert die vorgeschlagenen Kandidaten für den neuen AR unter dem bisherigen Vorsitz von Herrn Bremkamp, wird aber eine von ACS anvisierte Verdoppelung ihrer Vertreter im AR ohne Berücksichtigung der verhältnismäßigen Beteiligung am EK ablehnen. Für die Zukunft sollte aber bei einer Neubesetzung des AR die von Politik und Gesellschaft geforderte Geschlechtergerechtigkeit (Frauenquote) beachtet werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.