Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.11



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Hauptversammlung der PSI AG am 29.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividendenkontinuität der Gesellschaft ist sehr erfreulich und zeigt die gute Entwicklung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der positive Aufwärtstrend der Gesellschaft konnte fortgeführt werden. Es gibt also keine Probleme bei der Entlastung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. Kritisch sieht die SdK die Auftragserteilung hinsichtlich von Steuerberatungsleistungen, da die SdK eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung fordert.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl der AR-Mitglieder.

TOP 7
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung der AR Vergütung liegt noch im akzeptablen Bereich, zumal dafür bei der D+O Versicherung ein Selbstbehalt eingeführt wird.
Grundsätzlich wird auch ein Sitzungsgeld befürwortet. Allerdings sollte durch einen Zusatz klargestellt werden, dass Sitzungsgelder nur für Präsenzsitzungen bei vollständiger Anwesenheit gezahlt werden und nicht für Telefonkonferenzen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.