Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.11



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Hauptversammlung der Rational AG am 11.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2010, mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen setzt seine Dividendenpolitik fort und beteiligt seine Aktionäre überaus fair am Unternehmenserfolg. Bei einem Bilanzgewinn von 164,7 Mio.€ werden, in Form einer Dividende in Höhe von 5€ und einer zusätzlichen Sonderdividende in Höhe von 4€, 102,3Mio€ ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es wurde in 2010 ein Rekordumsatz erwirtschaftet. Mit einem Umsatzwachstum von 11% bei überproportionaler Ergebnisverbesserung ist Rational die Trendwende gelungen. Das Vorkrisenniveau konnte nicht nur erreicht, sondern übertroffen werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es geht aus dem Bericht des Aufsichtsrats hervor, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand stattgefunden hat. Der Aufsichtsrat ist damit seiner Aufgabe in Beratung, Kontrolle und Überwachen des Vorstands nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Nach der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (München) im vergangen Jahr ist der Wahl von PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (München) zum Abschlussprüfer nichts einzuwenden.

TOP 6
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2, 315a Abs. 1 HGB zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen

Ablehnung
Begründung: Ein Aktionär kann sich nur durch eine individuelle Offenlegung der Bezüge ein sachliches Urteil darüber bilden, ob der Aufsichtsrat die angemessene Balance zwischen Leistung und Vergütung des Vorstands gewahrt hat.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.