Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.11



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Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG am 03.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es werden knapp 40% des Konzernjahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet. Das ist zwar etwas geringer als von der SdK erwartet, bleibt aber im Rahmen der langfristigen Ausschüttungspolitik. Sie zielt schwerpunktmäßig darauf, die Bonität des Unternehmens zu stärken und damit das Rating der Bewertungsagenturen möglichst hoch zu halten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein erfolgreiches Jahr gemanagt und außerdem das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet. Die stärkere Betonung der Personen-Rückversicherung dient der langfristigen Risikominimierung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet durch strategische Beratung und Kontrolle des Vorstands.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Möglichkeit der Kommunikation mit Aktionären per Datenfernübertragung entspricht der Zielsetzung des ARUG. Sie ist zeitgemäß und sinnvoll.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Zwar ist es zu begrüßen, dass der hohe Anteil der variablen Vergütung unter die Hälfte gedrückt werden soll. Der Vorschlag ist aber trotzdem abzulehnen, weil die variable Vergütung bereits bei einem - völlig unzureichenden - Gewinn pro Aktie von 0,10 € (!) beginnen soll. Sie sollte erst einsetzen, wenn ein maßgeblicher Beitrag zur Wertsteigerung des Unternehmens erarbeitet worden ist. Außerdem ist das Cap des variablen Anteils so niedrig angesetzt, dass es möglicherweise bereits in 3-5 Jahren erreicht wird. Das sollte bei einem neu eingeführten System besser austariert werden.

TOP 7
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin bestehen keine Bedenken.

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur wahlweisen Begebung

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehene Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und Optionsanleihen ist sinnvoll und auch von der Höhe her angemessen begrenzt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Gewinnschuldverschreibungen

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOP 8.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOPs 8 und 9.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Schaffung eines bedingten Kapitals

Ablehnung
Begründung: Die Ermächtigung in Höhe von 50% des Grundkapitals geht zu weit. Derartige einschneidende Maßnahmen müssen einem Beschluss der Hauptversammlung vorbehalten bleiben.

TOP 12
Beschlussfassung über die Änderung eines Gewinnabführungsvertrages

Zustimmung
Begründung: Hier geht es um gesetzlich gebotene Anpassungen eines Vertrages mit einer Tochtergesellschaft.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.