Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.11



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Hauptversammlung der Bayer AG am 29.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Über den Beschlussvorschlag wird bei einem Konzernergebnis je Aktie von 1,57 € der überwiegende Teil des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausgekehrt.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Mit Blick auf die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen hat der Vorstand augenscheinlich die richtigen Entscheidungen getroffen. Umsatz und Cashflow haben sich ansprechend entwickelt, die Nettofinanzverschuldung konnte signifikant abgesenkt und die Dividende ebenso deutlich erhöht werden. Das Ergebnis und damit wichtige Ergebniskennzahlen waren zwar rückläufig, was nach Auffassung der SdK neben der Belastung aus Rechtsstreitigkeiten vor allem „Zukunftsaufwendungen“ im Bereich Vertrieb sowie F+E geschuldet ist.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK angesichts des knappen AR-Berichts ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen wohl gerecht geworden.

TOP 4
Satzungsänderung zur Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder (§ 8 Absatz 2 und 4 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK unproblematisch.

TOP 5
Ausgliederung des Immobilienbesitzes

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus organisatorischen Gründen sinnvoll und für den Streubesitz unproblematisch.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Ablehnung
Begründung: Wenngleich die PWC als Prüfungsgesellschaft grundsätzlich geeignet ist, wird der Beschlussvorschlag angesichts der hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung im abgelaufenen Geschäftsjahr von der SdK abgelehnt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.