Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.11



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Hauptversammlung der Deutsche Lufthansa AG am 03.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Nach dem Dividendenausfall im Vorjahr soll für 2010 eine Dividende von 60 Ct/Aktie ausgeschüttet werden. Zwar liegt die Ausschüttungsquote –bezogen auf das Konzernergebnis- nur bei etwa 25%, gleichwohl kann dem Vorschlag zugestimmt werden. Im Hinblick auf die extrem hohe Volatilität und Zyklik bei Fluggesellschaften ist eine zurückhaltende Dividendenpolitik mit einer höheren Rücklagenbildung sachgerecht und vertretbar.

TOP 3
Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Es ist zu begrüßen, dass das neukonzipierte Vergütungssystem den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt wird. Insgesamt ist das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung richtigerweise ausgewogener ausgestaltet worden, wobei die variablen Gehaltsbestandteile sich angemessen an der längerfristigen nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens orientieren. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die variable Vergütung auch an nicht-monetären Größen wie Kundenzufriedenheit und Umweltschutz, die für Lufthansa von hoher Bedeutung sind, orientiert.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, trotz noch schlechter Lage der Weltwirtschaft und widriger externer Einflüsse wie Luftraumsperrung und extremer Witterungsverhältnisse in 2010 das zweitbeste Ergebnis seit 2000 zu erwirtschaften. Die ergriffenen Kostensenkungsmaßnahmen greifen signifikant.

TOP 5
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Obliegenheiten in vollem Umfang erfüllt. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ist positiv und erfolgreich.

TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Auflegung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen erhöht die finanziellen Handlungsspielräume der Verwaltung in sinnvoller Weise. Der maximale Rahmen von 1,5 Mrd. Euro ist der Größe der Gesellschaft angemessen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann maximal bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausgeschlossen werden.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die als Abschlussprüfer vorgeschlagene PwC prüft bereits seit weit mehr als 10 Jahren die Jahresabschlüsse der Lufthansa. Aus grundsätzlichen Erwägungen spricht sich die SdK dafür aus, dass der Abschlussprüfer gelegentlich gewechselt wird. Die SdK wird, nachdem ihre Anregung aus 2009 bezüglich eines Wechsels des Abschlussprüfers nicht aufgegriffen worden ist, letztmalig für 2011 der (Wieder)Bestellung von PwC zum Abschlussprüfer zustimmen.

TOP 8
Beschlussfassung zur Bestellung eines Sonderprüfers

Ablehnung
Begründung: Die SdK hält eine Sonderprüfung nicht für erforderlich. Hinsichtlich der Angemessenheit des im Rahmen des Squeeze out den Minderheitsaktionären der AUA gezahlten Abfindungsbetrages läuft ein Spruchstellenverfahren, in dem die Unternehmensbewertungen geprüft werden. Pflichtverletzungen des Vorstandes der Lufthansa vermag die SdK nicht zu erkennen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.