Hauptversammlung der Paul Hartmann AG am 06.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1 Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG
Keine Abstimmung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wurde leicht von 4,90 EUR auf 5,40 EUR angehoben, das entspricht bei einem Konzernergebnis von 18,50 EUR je Aktie zwar nur einer Ausschüttungsquote von knapp 30%, ist aber in Anbetracht der nach wie vor hohen Verbindlichkeiten zu akzeptieren.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragende Arbeit geleistet, ein weiteres Mal Umsatz und Ergebnis auf neue Rekordwerte gesteigert und die Profitabilität auf erhöhtem Niveau weiter verbessert.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist offensichtlich seiner Beratungs- und Kontrollfunktion voll gerecht geworden. Ausführlicher, detaillierter und informativer Bericht zu seiner Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Top 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der PAUL HARTMANN AG und der Bode Chemie GmbH
Zustimmung
Begründung: Notwendige Anpassung des Vertrages der 100%igen Tochter auf Grund der Neuregelung des Höchstbetrages bei der Gewinnabführung, begründet in der Änderung des § 301 AktG
Top 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der PAUL HARTMANN AG und der HARTMANN Beteiligungen GmbH
Zustimmung
Begründung: Notwendige Anpassung des Vertrages der 100%igen Tochter auf Grund der Neuregelung des Höchstbetrages bei der Gewinnabführung, begründet in der Änderung des § 301 AktG
Top 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags zwischen der PAUL HARTMANN AG und der CMC Consumer Medical Care GmbH
Zustimmung
Begründung: Notwendige Anpassung des Vertrages der 100%igen Tochter auf Grund der Neuregelung des Höchstbetrages bei der Gewinnabführung, begründet in der Änderung des § 301 AktG
TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, wird zugestimmt, da 90 % des Honorars auf prüfungsnahe Leistungen und Prüfungshonorare entfielen. Es wird jedoch empfohlen, Steuerberatungsleistungen, hier 100TEUR, gleich 10% der Gesamtleistungen, künftig durch Dritte in Anspruch zu nehmen, da hier Beratung und deren Prüfung quasi auf einer Ebene liegen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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