Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.04.11



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Hauptversammlung der PUMA AG Rudolf Dassler Sport am 14.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands für die PUMA AG Rudolf Dassler Sport und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben und zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Trotz eines um 150 % gestiegenen Konzerngewinns soll nur ein unveränderte Dividende von € 1,80 pro Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 13 % (Vorjahr: 21,2 %). Diese niedrige Ausschüttungsquote ist nicht akzeptabel. Selbst die von der Verwaltung zuletzt verfolgte Quote von 20-25 % wird ignoriert. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 %.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch 2010 gute Arbeit geleistet. Beim Umsatz konnten neue Rekorde erzielt werden und die Profitabilität konnte entsprechend gesteigert werden. Die Betrugsaffäre bei Puma Hellas ist dem Vorstand nicht anzulasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die 2010 getroffenen wesentlichen Unternehmensentscheidungen lassen darauf schließen, dass der AR seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend ausgeübt hat. Die Betrugsaffäre bei Puma Hellas ist dem AR nicht anzulasten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Abschlussprüfungsgesellschaft sprechen.

TOP 6
Umwandlung der PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

Ablehnung
Begründung: Die Umwandlung der Puma AG in die Rechtsform der SE mit der seltenen Variante eines monistischen Leitungssystems mit einem Verwaltungsrat lehnt die SdK ab. Mit der geplanten Abschaffung der zweigliedrigen Struktur mit einem kontrollierenden Aufsichtsrat und dem operativ verantwortlichen Vorstand wird gegen eine gute Unternehmensführung verst0ßen. Bei Puma soll künftig der Verwaltungsrat sowohl das operative Geschäft leiten, als auch die Kontrollfunktion übernehmen. Alle größeren börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland, die bisher die Umwandlung in eine SE durchgeführt haben, sind bei der klassischen Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geblieben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.