Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.11



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Hauptversammlung der Takkt AG am 04.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Bei einem Gewinn pro Aktie von EUR 0.52 entspricht die Dividende von EUR 0.32 einer Ausschüttungsquote von 61%. Ein vollauf akzeptabler Wert, zumal ab einer EK-Quote von über 60% wieder eine Sonderdividende möglich ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: In schwierigen Zeiten hat sich die TAKKT AG gut geschlagen. Wichtige strategische Schritte wurden eingeleitet und teilweise durchgeführt, so dass dem Vorstand eine gute Arbeit attestiert werden kann.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der AR scheint seinen Kontrollpflichten vollauf nachgekommen zu sein.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers (Ebner, Stolz …) bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die sonstigen Gebühren in Höhe von 96 Tsd EUR, bei einem Gesamthonorar von 540 Tsd EUR, sind noch akzeptabel und damit ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage gestellt.

TOP 6
Beschlussfassung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge

Zustimmung
Begründung: Bei einem kleinen Vorstand (3 Personen) wie bei der TAKKT AG, kann man auf die individuellen Bezüge aus der Gesamtsumme schließen. Daher erübrigt sich eine individualisierte Angabe, die stark in die Persönlichkeit eingreift.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.