Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.04



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HV der BASF AG am 29. April 2004

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-

Top 2: Gewinnverwendungsbeschluß

Dem Vorschlag zur Dividendenausschüttung wird zugestimmt.

Top 3: Entlastung des Aufsichtsrats

Der AR wird nicht entlastet, da er eine variable Vergütung für seine Sitzungstätigkeit festgelegt hat und diese auch noch an die Zustimmung zum Dividendenvorschlag des Vorstands koppelt, was keineswegs einer Leistung im unternehmerischen Sinne entspricht. Darüber hinaus lehnt der AR eine Veröffentlichung der individuellen Vorstands- und AR-bezüge ab. Eine Transparenz, die notwendig wäre, um dem verbreiteten Misstrauen in die Angemessenheit von Vorstands- und AR bezügen zu begegnen. Stattdessen entzieht er dem Gesamtgremium die zusätzlich die Kontrolle über die Vorstandsbezüge, indem er die Entscheidung darüber in ein Ausschussgremium verlegt. Damit wird die Bedeutung des Aufsichtsrats weiter verringert.

Top 4: Entlastung des Vorstands

Der Jahresüberschuß ist um 40 % gefallen. Der Vorstand kann nur unter dem Aspekt entlastet werden, dass es sich in 2003 um das Startjahr des neuen Vorstandsvorsitzenden handelt. Dringend notwendig sind harte Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens.

Top 5: Wahl des Abschlussprüfers

Dem Vorschlag, die Deloitte & Touche GmbH zu wählen, wird entsprochen.

Top 6: Erwerb eigener Aktien, Verwendung, Einziehung und Vernichtung sowie Kapitalherabsetzung

Die SdK befürwortet den Erwerb von eigenen Aktien, deren Einziehung und die entsprechende Kapitalherabsetzung, da die Gesellschaft überkapitalisiert ist. Da mit diesem TOP gleichzeitig die Bedienung des Managements aus dem Aktienoptionsprogramm verbunden ist, das wir als aktionärsfeindlich betrachten, wird diesem TOP nicht zugestimmt. Der Konstruktionsfehler jedes Aktienoptionsprogramms liegt darin, dass es davon ausgeht, dass der Börsenkurs die Arbeit des Vorstands kontinuierlich wiederspiegelt. Wir wissen und jeder hat es erlebt, dass dies nicht der Fall ist. Der Börsenkurs schwankt stark in Abhängigkeit von Konjunktur, Zinsen, Erwartungen und der Fieberkurve von Angst und Gier. Wenn man trotzdem wider besseres Wissen an einem Aktienoptionsprogramm festhält, reflektiert dies den Versuch, das eigene Einkommen zu steigern, ohne gleichzeitig den Aktionären zu nützen. Dies können wir nicht unterstützen.

Top 7: Erwerb eigener Aktien unter Einsatz derivativer Instrumente

Als private Kapitalanleger sind wir der Meinung, dass der Vorstand alle Anstrengungen unternehmen sollte, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Kapital eine angemessene Verzinsung zu erwirtschaften. Daran fehlt es zur Zeit bei der Gesellschaft. Wir halten es für falsch, wenn eine Gesellschaft stattdessen die Währung der Aktionäre an sich zieht, sie unter dem Management verteilt oder damit gegen die Aktionäre spekuliert. Die Aktie als Währung der Eigentümer sollte für die Verwaltung tabu sein, unabhängig davon welche Möglichkeiten der Markt für Derivate eröffnet. Diesem TOP stimmt die SdK nicht zu.

Top 8: Schaffung neuen genehmigten Kapitals

Der Schaffung neuen Kapitals kann man als Vorratsbeschluß zustimmen, obwohl die Gesellschaft bereits überkapitalisiert ist. Die Verwaltung verbindet diesen Vorschlag aber mit der Ermächtigung, 15 Mio. der neuen Aktien Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgeben zu dürfen und das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen. Durch diese Verknüpfung von sonst zustimmungsfähigen Vorschlagen mit der Beeinträchtigung des Vermögens der Aktionäre wie bereits bei TOP 6 ist der Beschlussvorschlag für die SdK nicht mehr zustimmungsfähig.

Top 9: Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.