Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.08.10



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Hauptversammlung der Haus und Heim Wohnungsbau-Aktiengesellschaft am 27.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Haus und Heim Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Da der Bilanzgewinn in den Unternehmenswert einfließt und damit die Zwangsabfindung bei der Enteignung erhöht, erfolgt noch einmal die Zustimmung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es gibt zufriedenstellende Ergebnisse im Rahmen der Erwartungen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

TOP 5
Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Kandidaten spricht.

TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen wegen Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen sind unproblematisch und ohne Nachteile für die Aktionäre.

TOP 8
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Haus und Heim Wohnungsbau-Aktiengesellschaft (nachfolgend „HuH-AG“) auf die Gehag Acquisition Co. GmbH mit Sitz in Berlin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung
Begründung: Die Enteignung von Aktionären ist, unabhängig von der Höhe der Zwangsabfindung, abzulehnen. Die SdK wird prüfen, ob ein einzuleitendes Spruchstellenverfahren nach der HV zu einer höheren Zwangsabfindung führen könnte.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.