Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.08.10



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Hauptversammlung der Hansen Sicherheitstechnik AG am 20.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, Bericht des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das genannte Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Aufhebung des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26.02.2010 und über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2009

Zustimmung
Begründung: Die Unternehmenspolitik in Bezug auf die Dividendenzahlung ist aus Sicht der SdK nicht mehr nachvollziehbar. Es erscheint so, als würde sich die Gesellschaft bei der Zahlung und bei der Höhe der Dividende rein nach der aktuellen Kassenlage beim Großaktionär richten. In Zukunft muss sich dies ändern, und die Dividende sich an der Höhe des Konzernjahresüberschusses richten. Die Gesellschaft ist seit Jahren profitabel und kann es sich erlauben, ca. 50% des Konzernjahresüberschusses regelmäßig an die Aktionäre auszuschütten. Dem diesjährigen Beschluss wird trotz Unverständnis über die Verfahrensweise in Bezug auf die generelle Dividendenpolitik zugestimmt, um den Aktionären zumindest eine Ausschüttung noch in diesem Kalenderjahr zu ermöglichen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ausgeschiedenen Vorstand Tomasz Kowalczyk für das Geschäftsjahr 2009 keine Entlastung zu erteilen.

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist operativ hoch profitabel und scheint insgesamt in ihren Kernmärkten gut aufgestellt zu sein. Jedoch scheint das Unternehmen die freien Aktionäre gegenüber dem Großaktionär systematisch zu benachteiligen. So wird laut Geschäftsbericht auf Kosten der Gesellschaft für den Großaktionär ein Reporting erstellt, welches ausschließlich dem Großaktionär zur Verfügung steht. Dies ist aus Sicht der SdK nicht tragbar und erweckt den Eindruck, dass der Vorstand seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK seine Pflichten verletzt, indem er es stillschweigend hingenommen hat, dass den freien Aktionären wichtige Finanzinformationen, welche dem Großaktionär zur Verfügung gestellt worden sind, vorenthalten worden sind. Ferner hat er es akzeptiert, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Großaktionär wertlos ausgebucht wurden. Damit ist der Gesellschaft ein hoher finanzieller Schaden entstanden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF INDUSTRIE- UND VERKEHRSTREUHAND GmbH, Maximilianstrasse 27, 80539 München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

Zustimmung
Begründung: Es liegen keine negativen Erkenntnisse über den Wirtschaftsprüfer vor. Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der internationalen Ausrichtung wäre es jedoch in Zukunft begrüßenswert, einen ebenfalls international aufgestellten Wirtschaftsprüfer zu wählen.
Aufgrund eines Ergänzungsverlangens der Aktionärin Kopex S.A. mit Sitz in Katowice, Polen, gemäß § 122 Abs. 2 AktG, wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt:

TOP 6
Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens betreffend Herrn Tomasz Kowalczyk.
Die Aktionärin Kopex S.A. schlägt vor folgenden Beschluss zu fassen:
„Herrn Tomasz Kowalczyk wird das Vertrauen entzogen.“
Die Begründung lautet, dass die Bestellung von Herrn Tomasz Kowalczyk zum Vorstand der Hansen Sicherheitstechnik AG durch den Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. April 2010 widerrufen wurde. Herr Kowalczyk hält diesen Widerruf der Vorstandsbestellung für unwirksam. Eine gerichtliche Klärung ist bislang nicht erfolgt. Die Hauptversammlung bringt mit dem Entzug des Vertrauens zum Ausdruck, dass sie auch im Fall der Unwirksamkeit des Widerrufs vom 20. April 2010 eine weitere Tätigkeit von Herrn Kowalczyk als Vorstand der Gesellschaft nicht wünscht. Als Aktionär der Hansen Sicherheitstechnik AG haben wir das Vertrauen in Herrn Kowalczyk verloren.

Zustimmung
Begründung: Die unter der Begründung zu TOP 3 gegebenen Argumente sprechen für einen Entzug des Vertrauens gegenüber Herrn Kowalczyk.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.