Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.08.10



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Hauptversammlung der COR&FJA AG am 17.08.2010

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2009

Keine Beschlussfassung möglich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Es sind bislang keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine Entlastungsverweigerung rechtfertigen würden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist nach wie vor der Auffassung, dass die AR-Zusammensetzung § 100 Abs. 5 AktG widerspricht. Nach dieser Bestimmung muss mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Bilanzierung verfügen. Auch wenn das LG München I und das OLG München die AR-Zusammensetzung der Gesellschaft gebilligt haben (Az. 5 HK O 15312/09 und 23 U 5517/09), hält die SdK an ihrer Auffassung fest, dass mindestens ein AR-Mitglied börsennotierter Gesellschaften spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in IFRS haben muss. Dieser Nachweis ist im Falle der Gesellschaft nicht erbracht.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es sind bislang keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine abweichende Prüferbestellung notwendig machen würden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung betreffend die Aufsichtsratsvergütung

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht erkennbar, warum Abschreibungen, die den Konzerngewinn nach IFRS tatsächlich mindern, bei der Berechnung der AR-Vergütung nicht (vergütungsmindernd) berücksichtigt werden sollten. Die SdK lehnt darüber hinaus variable Vergütungskomponenten bei Aufsichtsratsmitgliedern generell ab.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung um einen Absatz 6

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsergänzung ist sinnvoll.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und deren Verwendung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung ist sinnvoll. Eine Beeinträchtigung von Aktionärsinteressen ist nicht erkennbar.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre nebst Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Beschluss ermächtigt u.a. zu Kapitalerhöhungen durch Sacheinlage. Derartige Maßnahmen sind für außen stehende Aktionäre zu intransparent, als dass sie ohne Kontrolle der HV alleine durch genehmigtes Kapital erfolgen dürften. Die SdK ist hier im Falle des Bezugsrechtsausschlusses allenfalls mit 10 % vom Grundkapital einverstanden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Die Vorstandsvergütung soll sich u.a. an Umsatz und „EBTA“ orientieren. Es ist aus Sicht der Aktionäre nicht vertretbar, die Vorstandsvergütung an derartigen gestaltbaren Indikatoren festzumachen.Außerdem halten wir den Anteil der Fixvergütung von 70 % für zu hoch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.