Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.06.10



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Hauptversammlung der Pfleiderer AG am 23.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem zusammengefassten Lagebericht des Pfleiderer-Konzerns und der Pfleiderer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Trotz des Verlustes, den die Gesellschaft zum Ende des Jahres 2009 ausweist und den nicht positiv zu bewertenden Kennzahlen, ist zu erkennen, dass sich der Vorstand der Herausforderung stellt, auch bei rückläufigen Umsatzzahlen wieder profitabel zu werden. Dass das Ergebnis 2009 mit Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 17,5 Mio. € belastet wird, ist als notwendiges Übel hinzunehmen. Positiv fällt daneben auf, dass der Vorstand im Rahmen des Kostensenkungsprogramms auf 10% der Grundvergütung und 15% der festen Vergütung verzichtet hat.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Dem recht ausführlichen Bericht des AR ist zu entnehmen, dass dieser sich ebenfalls insbesondere mit möglichen Restrukturierungsmaßnahmen zur Kosteneinsparung befasst und den Vorstand bei der Umsetzung derselben ebenso unterstützt hat wie bei Fragen der Finanzierung.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Bestellung der KPMG AG, Berlin, begegnet keinen Bedenken.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Wahl des Hans Theodor Pfleiderer in den AR.

TOP 6
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und ist nicht zu beanstanden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Zwar ist laut GB aufgrund des Abschlusses der neuen Kreditvereinbarung vom 11.01.2010 die Finanzierung gesichert, doch soll der Gesellschaft insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, ggf. auch kurzfristig Maßnahmen etwa zur Stärkung des Eigenkapitals zu treffen und durchzuführen. Vor diesem Hintergrund ist hier auch die gesetzlichen Vorgaben entsprechende Möglichkeit, mit Zustimmung des AR das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, hinzunehmen.

TOP 8
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Gesellschaft Kapitalbedarf hat und die Aufnahme von Fremdmitteln mittels einer Anleihe durchaus ein probates Mittel ist, (zins-)günstig an Kapital zu kommen: Der Verschuldensgrad ist jetzt schon nicht mehr hinnehmbar. Außerdem beinhaltet die Möglichkeit der Einstufung in bestimmter Weise ausgestalteter Anleihen als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlich das Risiko der Darstellung eines tatsächlich nicht der Realität entsprechenden Verschuldensgrades. Eine Ermächtigung des Vorstands mit diesem Risikopotential wäre allenfalls denkbar, wenn nicht nur die Preisgestaltung der Anleihe, sondern auch die Frage der Begebung und Ausgestaltung von der Zustimmung des AR abhängig gemacht würde.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Zum einen fehlt es bereits an einem ausreichenden Überschuss an Kapital und zum anderen wird gleichzeitig die Ermächtigung zu Kapitalerhöhungen vorgeschlagen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfleiderer erste Holding GmbH

Zustimmung
Begründung: Die Pfleiderer erste Holding GmbH (vormals Pfleiderer Dämmstofftechnik Verwaltungs-GmbH) scheint weiterhin 100%ige Tochtergesellschaft der Pfleiderer AG zu sein, weshalb eine Zustimmung grundsätzlich in Betracht kommt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.