Hauptversammlung der Turbon AG am 24.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Ergebnisverwendung
Zustimmung
Begründung: Der Konzern-Jahresüberschuß lag bei T€ 3.463, davon schüttet die Gesellschaft T€ 1.414 aus. Das sind rd. 41%. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist von 0,44 € im Vorjahr auf 0,96 € im abgelaufenen Geschäftsjahr gestiegen. Die vorgeschlagene Dividende entspricht mit rd. 41% den Anforderungen der SdK.
TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat das EBIT von T€ 4.273 in 2008 auf T€ 6.754 erhöhen können.
Das ist der Erfolg konsequenter Kostenreduzierungen und Schließung von
Verlusttöchtern. Insbesondere die Herstellkosten und die Vertriebskosten
konnten stärker als der Umsatzrückgang ermäßigt werden.
Dabei wirkte sich insbesondere die Schließung der Tochter in England positiv
aus. Zudem konnte das Bilanzbild weiter verbessert werden. Die flüssigen
Mittel stiegen von 4,6 Mio. € im Vorjahr auf 9,9 Mio. € im abgelaufenen
Geschäftsjahr. Die Vorräte wurden um 3,8 Mio. € auf 14,6 Mio. € abgebaut. Das
Eigenkapital stieg von 22,1 Mio. € auf 23,3 Mio. € und macht rd. 41% der
Bilanzsumme aus.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat sich in 5 Sitzungen mit der Situation des Unternehmens
befasst. Insbesondere der Verzicht auf den Abnehmer Staples aufgrund
geforderter aber nicht mehr vertretbarer Konditionen spielte eine Rolle.
Zudem wurde der Verkauf der Immobilie in Harlow (England) aufgrund der
Schließung des Werkes behandelt. Im gleichen Zusammenhang wurde auch eine
Garantie an den bei der Keytec (GB)Ltd bestehenden Pensionsfonds behandelt.
Weiterhin war der Verkauf von Kores-Markenrechten Gegenstand von
Diskussionen, wie auch die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien und auch
die Rückführung eines Kredits bei der BIL Leasing Verw. GmbH & Co KG, Objekt
Meerbusch. Aus alledem wird deutlich, dass der Aufsichtsrat seiner Aufgabe
der Überwachung und Beratung gut nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Anpassung an das Gesetz
zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: nachvollziehbare Änderungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 der Satzung in Anpassung an
veränderte tatsächliche Umstände
Zustimmung
Begründung:
Da das genehmigte Kapital in Abs. 3 abgelaufen ist und Bezugsrechte auf das
bedingte Kapital in Abs. 4 der Satzung ebenfalls abgelaufen sind, ist die
vorgeschlagene Streichung in der Satzung konsequent. Zudem ist auch die
vorgeschlagene Ermächtigung des Aufsichtsrates, das nicht bezogene bedingte
Kapital in Abs. 5 nach Ablauf der Optionsfrist zu streichen, richtig.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung:
Die Wiederwahl der BDO wird abgelehnt, da seit vielen Jahren kein Wechsel
des Prüfungsteams vorgenommen wurde.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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