Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.06.10



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Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG am 14.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1–5, V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Auch wenn noch ein negatives Ergebnis von rund € 9 Mio. ausgewiesen wird, hat sich dieses in etwa halbiert. Der Turnaround scheint geschafft zu sein. Erste neue geschlossene Fonds wurden am Markt placiert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Wie es aussieht, hat der Aufsichtsrat eng mit dem Vorstand über die Neuausrichtung der Gesellschaft zusammengearbeitet und hat den Vorstand - soweit ersichtlich - beraten und überwacht.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Wahl von O&R Oppenhoff & Rädler AG ist zuzustimmen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Zwei Aufsichtsratmitglieder werden wieder gewählt. Als neues Mitglied ist Herr Stefan Trumpp vorgeschlagen. Er ist uns nicht bekannt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss

Ablehnung
Begründung: Im Rahmen des Turnaround ist keine Liquidität zum Erwerb eigener Aktien vorhanden. Diese sollte lieber in den Aufbau neuer geschlossener Fonds investiert werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2005 sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Im Rahmen des Turnaround ist keine Liquidität zum Erwerb eigener Aktien vorhanden. Diese sollte lieber in den Aufbau neuer geschlossener Fonds investiert werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag dient der Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen (ARUG).

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.