Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.10



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Hauptversammlung der QSC AG am 20.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2009 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Begründung erforderlich

Top 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Entwicklung der Gesellschaft ist nach Jahren des Wachstums nunmehr ertragreich und Cash Flow orientiert. Das ist ein Erfolg. Offen bleibt die zukünftige Ausrichtung des Geschäftsmodells nach der DSL Marktsättigung. Hier gibt es positive Ansätze, deren Nachhaltigkeit auf der HV zu hinterfragen ist. Insgesamt erwartet die SdK für QSC 2010 ein Jahr der Neuorientierung und -strukturierung.
Der Geschäftsbericht ist gerade am Anfang und auch mittendrin zu floskelhaft aufgebaut und enthält zahlreiche Plattitüden. Hier fehlen reduzierte (!) Fakten und Botschaften. Es wird ein Wechsel der PR Agentur empfohlen.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle des Vorstands und seine strategische Beratung waren effizient und wirksam.

Top 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene WP ist geeignet, die Prüfungen vorzunehmen. Seine Prüfungen waren kompetent und vollständig.

Top 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Ablehnung
Begründung: Da die Zukunft nicht bis ins Jahr 2015 und damit auch nicht die wirtschaftliche Entwicklung der QSC zu überblicken ist, ist die Laufzeit dieses Beschlusses nicht sinnhaft.

Top 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals IV, die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV und entsprechende Änderung des § 4 Abs. 6 der Satzung

Ablehnung
Begründung: siehe auch TOP 7:Eine Kapitalerhöhung führt immer zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens. Aus diesem Grunde stimmt die SdK max. genehmigten Kapitalia bis 25% des GK zu. Hier stehen zwei genehmigte Kapitalia von zusammen ca. 70% zur Abstimmung. Da es sich um reine Vorratsbeschlüsse handeln wird, ist anzuregen, die Punkte von der Tagesordnung zu nehmen und stattdessen ggf. eine a.o. HV im Falle einer erforderlichen Kapitalerhöhung anzuberaumen.

Top 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, soweit es noch nicht ausgenutzt wurde, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 3 der Satzung

Ablehnung
Begründung: wie zu TOP 6: Eine Kapitalerhöhung führt immer zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens. Aus diesem Grunde stimmt die SdK max. genehmigten Kapitalia bis 25% des GK zu. Hier stehen zwei genehmigte Kapitalia von zusammen ca. 70% zur Abstimmung. Da es sich um reine Vorratsbeschlüsse handeln wird, ist anzuregen, die Punkte von der Tagesordnung zu nehmen und stattdessen ggf. eine a.o. HV im Falle einer erforderlichen Kapitalerhöhung anzuberaumen.

Top 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Gewinnabführungsverträgen mit zwei Tochtergesellschaften

Enthaltung Begründung: Hier sind auf der HV das Eigenkapital sowie die Gewinnentwicklung der Tochtergesellschaften zu hinterfragen, da gleichfalls das Risiko der Verlustübernahme besteht. Bei positivem Ausgang wird ggf. eine Zustimmung erfolgen.

Top 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem enthält die vom VorstAG angesprochenen Elemente und weder Change of Control Klauseln noch aktuelle Aktienoptionsprogramme. Das System wird als angemessen angesehen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.