Hauptversammlung der QSC AG am 20.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember
2009 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem Lagebericht für den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in
Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Begründung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Die Entwicklung der Gesellschaft ist nach Jahren des Wachstums nunmehr ertragreich und Cash Flow orientiert. Das ist ein Erfolg. Offen bleibt die zukünftige Ausrichtung des Geschäftsmodells nach der DSL Marktsättigung.
Hier gibt es positive Ansätze, deren Nachhaltigkeit auf der HV zu
hinterfragen ist. Insgesamt erwartet die SdK für QSC 2010 ein Jahr der
Neuorientierung und -strukturierung.
Der Geschäftsbericht ist gerade am Anfang und auch mittendrin zu floskelhaft
aufgebaut und enthält zahlreiche Plattitüden. Hier fehlen reduzierte (!)
Fakten und Botschaften. Es wird ein Wechsel der PR Agentur empfohlen.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle des Vorstands und seine strategische Beratung waren effizient und wirksam.
Top 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene WP ist geeignet, die Prüfungen vorzunehmen. Seine Prüfungen waren kompetent und vollständig.
Top 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des
Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: Da die Zukunft nicht bis ins Jahr 2015 und damit auch nicht die
wirtschaftliche Entwicklung der QSC zu überblicken ist, ist die Laufzeit
dieses Beschlusses nicht sinnhaft.
Top 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals IV,
die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV und entsprechende Änderung des §
4 Abs. 6 der Satzung
Ablehnung
Begründung: siehe auch TOP 7:Eine Kapitalerhöhung führt immer zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens. Aus diesem Grunde stimmt die SdK max. genehmigten Kapitalia bis 25% des GK zu. Hier stehen zwei genehmigte Kapitalia von zusammen ca. 70% zur Abstimmung. Da es sich um reine Vorratsbeschlüsse
handeln wird, ist anzuregen, die Punkte von der Tagesordnung zu nehmen und
stattdessen ggf. eine a.o. HV im Falle einer erforderlichen Kapitalerhöhung anzuberaumen.
Top 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals,
soweit es noch nicht ausgenutzt wurde, die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals sowie die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 3 der Satzung
Ablehnung
Begründung: wie zu TOP 6: Eine Kapitalerhöhung führt immer zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens. Aus diesem Grunde stimmt die SdK max. genehmigten Kapitalia bis 25% des GK zu. Hier stehen zwei genehmigte Kapitalia von zusammen ca. 70% zur Abstimmung. Da es sich um reine Vorratsbeschlüsse handeln wird, ist anzuregen, die Punkte von der Tagesordnung zu nehmen und stattdessen ggf. eine a.o. HV im Falle einer erforderlichen Kapitalerhöhung anzuberaumen.
Top 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei
Gewinnabführungsverträgen mit zwei Tochtergesellschaften
Enthaltung
Begründung: Hier sind auf der HV das Eigenkapital sowie die Gewinnentwicklung der Tochtergesellschaften zu hinterfragen, da gleichfalls das Risiko der
Verlustübernahme besteht. Bei positivem Ausgang wird ggf. eine Zustimmung erfolgen.
Top 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem enthält die vom VorstAG angesprochenen Elemente und weder Change of Control Klauseln noch aktuelle
Aktienoptionsprogramme. Das System wird als angemessen angesehen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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