Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.10



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Hauptversammlung der Progress-Werke Oberkirch AG am 26.05.2010

Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die PWO AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Konzern hat in 2009 einen Verlust von knapp 9 Mio € erwirtschaftet aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Automobil-Zuliefererbranche. Der Verlust wurde im AG-Abschluss durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen ausgeglichen, beim Bilanzgewinn von ca. 10 T€ handelt es sich nur um einen überschiessenden Spitzenbetrag. Daher wird dem vorgeschlagenen Gewinnvortrag zugestimmt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Verlust (s.o. TOP 2) ist auf die Rezession in der Automobilindustrie zurückzuführen. Die Arbeit des Vorstands war nicht zu beanstanden. Das Unternehmen ist gut aufgestellt für die Zukunft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand angemessen überwacht und auch strategisch beraten. Der o.a. Verlust (s.o. TOPs 2+3) war nicht zu vermeiden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Gegen die Wiederwahl von Ernst&Young als Abschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um eine nachträgliche Anpassung – nach Umstellung auf den EURO - des Grundkapitals auf 3 € pro Aktie. Diese Anpassung ist sinnvoll.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich im Prinzip zwar nur um eine Verlängerung der bisherigen Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung. Allerdings lehnt die SdK Kapitalerhöhungen von 50% aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sofern das Kapital um mehr als 20-25% erhöht werden soll, sollte hierfür ein konkreter Anlass mit einer entsprechenden Beschlussfassung durch eine HV vorgesehen werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die vorgesehene Ermächtigung geht aus Sicht der SdK deutlich zu weit (vergleichbar zu TOP 7). Sie betrifft nämlich ca. 90% des Börsenwerts der Gesellschaft und das zugehörige bedingte Kapital soll 40% des Grundkapitals umfassen. Das ist deutlich zu hoch und könnte die Gesellschaft massgeblich ändern. Für einen etwaigen Bedarf wäre auch hier eine konkrete Planung mit einer entsprechenden direkten Beschlussfassung der HV vorzusehen.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Vergütung bewegt sich im normalen Rahmen.

TOP 10
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben. Die vorgeschlagenen Änderungen sind sinnvoll.

Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.