Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.10



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Hauptversammlung der H + R Wasag AG am 27.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R WASAG Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die H&R WASAG Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB).

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es sollen knapp 54% des Konzernüberschusses und eine um € 0,05 € erhöhte Dividende ausgeschüttet, der Rest soll vorgetragen und für die Finanzierung von Investitionen genutzt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat trotz schwieriger Bedingungen, hervorgerufen durch die Wirtschaftskrise, ein noch befriedigendes Ergebnis erwirtschaften können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung entspricht den gesetzlichen Regelungen, wobei die Geltungsdauer der Ermächtigung auf 5 Jahre verlängert wird. Die Gesellschaft verfügt über auseichende Liquidität, eigene Aktien zu erwerben.

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG) u.a. in Bezug auf Fristen, Termine und deren Berechnung sowie zur Teilnahme an der Hauptversammlung angepasst werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der dreifache Multiplikator bei der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden ist für eine Gesellschaft dieser Größe eher ungewöhnlich und die sich daraus ergebende Steigerung der fixen Vergütung um 150% auf € 60.000 nicht angemessen. Außerdem soll eine variable Vergütung gewährt werden, die nicht wie bisher abhängig vom EBIT sondern vom RoCE ermittelt wird. Da die Unternehmens-Ergebnisse vom Unternehmen unter der Führung des Vorstandes erwirtschaftet werden und nicht vom Kontrollorgan AR ist eine am kurzfristigen Ergebnis orientierte, variable Vergütung nicht angemessen und daher abzulehnen. Sie ist eventuell dann sinnvoll, wenn sie am langfristigen Unternehmensergebnis ausgerichtet ist.

TOP 8
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: gegen die Wahl von Susat & Partner oHG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.