Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.10



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Hauptversammlung der Hochtief AG am 11.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividendenkontinuität der letzten Jahre wird fortgesetzt. Bei einem Konzernergebnis von 2,93 Euro je Aktie wird eine Dividende von 1,50 Euro ausgeschüttet.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist es dem Vorstand gelungen, die bisher gewohnten guten Ergebniszahlen noch zu verbessern: Das EBT konnte um 20% auf 600,5 Mio. Euro und das Konzernergebnis um 24,5% auf 195 Mio. Euro erhöht werden. Damit wurde das von der Verwaltung prognostizierte Ziel nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Mit diesem Ergebnis konnte die führende Markstellung in Deutschland weiter ausgebaut werden.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR hat die erfolgsorientierte Arbeit des Vorstands unterstützt und mit Engagement dazu beigetragen, dass die Position auf den internationalen Märkten nachhaltig gefestigt werden konnte. Der AR ist kompetent besetzt und ist seinen Aufgaben bei der Überwachung und strategischen Beratung angemessen nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Noch offen
Begründung: Der Vergütungsbericht des AR ist umfangreich und enthält gute Ansätze, die die Vorgaben des neuen VorstAG berücksichtigen. Das Vergütungssystem enthält drei Komponenten, neben dem Fixentgeld, werden auch die variablen Anteile für die letzten beiden Jahre und eine aktienbasierende langfristige Komponente beziffert. Aus Sicht der SdK ist es allerdings wünschenswert, wenn die Aktionäre einen vollständigen Bericht erhalten würden, um die Entscheidungen besser nachvollziehen zu können. So ist bei der erfolgsorientierten variablen Vergütung nicht ersichtlich, dass sich die Bemessungsgrundlage auf einen mehr-jährigen Zeitraum (mindestens vier Jahre) bezieht. Des Weiteren ist die Bezifferung der Höhe des Caps unterlassen worden, sowie die Festlegung, welche Indikatoren Voraussetzung für eine Reduktion der Vergütung sein sollen. Ebenso werden wir nicht darüber informiert, ob bei der D & O-Versicherung der gesetzmäßige Selbstbehalt vereinbart wurde. Diese Kritikpunkte wird die SdK auf der HV deklamieren und entsprechend der Auskünfte die Abstimmung vornehmen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Deloitte & Touche GmbH, München, bestehen keine Bedenken.

TOP 7
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist bei größeren Aktiengesellschaften allgemeiner Standard und sendet an den Kapitalmarkt ein positives Signal von Stärke. Es handelt sich hierbei um Erneuerung eines Beschlusses aus dem Vorjahr. Die Erfahrungen aus den Vorjahren mit gleichlautenden Beschlüssen haben gezeigt, dass die Gesellschaft die Interessen der Aktionäre auch in Zukunft beachten wird. Gleichwohl ist aus Sicht der SdK dem Rückkauf eigener Aktien eine Bonus-Dividende vorzuziehen

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Auch diese beantragte Beschlussfassung soll eine auslaufende Ermächtigung erneuern. Wandelanleihen sind primär bis zur Entscheidung über die Wandlung reines Fremdkapital, das sinnvoll den Handlungsspielraum der Gesellschaft erweitert. In der Darlegung des Sachverhalts wird erkennbar, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Neues Kapital soll in derselben Höhe des auslaufenden zur Verfügung stehenden Kapitals genehmigt werden. Im Falle eines Bezugrechtsausschlusses sollen die Bedingungen des § 186 AktG erfüllt werden.

TOP 10
Zustimmung zum Abschluss von vier Gewinnabführungsverträgen

Zustimmung
Begründung: Den Gewinnabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften der Hochtief AG kann zugestimmt werden, da sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

TOP 11
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Zustimmung
Begründung: Zur weiteren Optimierung im Konzern ist der Vertrag sinnvoll. Er ist nicht zum Nachteil für die Anleger.

TOP 12
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages

Zustimmung
Begründung: Der Abschluss des Vertrages ist aus fiskalischen Gründen zweckmäßig

TOP 13
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsezung der Aktionärsrechterichtlinie

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen berücksichtigen den zeitgemäßen Austausch von Informationen und erfolgen im Rahmen des ARUG.

TOP 14
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Wahl für den vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Manfred Wennemer, als Nachfolger für Herrn Dr. Kohlhaussen in den AR steht nichts entgegen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.