Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.10



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Hauptversammlung der Aixtron AG am 18.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Im Normalfall sollte den Aktionären eine Quote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden. Hier werden 34% ausgeschüttet. Das ist eine akzeptable Quote.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Strategie des Vorstands, sich auf den LED Markt im Anlagenbau auszurichten, hat zum Erfolg geführt, wie die steigenden Auftragseingänge zeigen. Die Produktion ist flexibel und das Unternehmensergebnis gut. Dieses zeigt auch die Aktienkursentwicklung. Der Geschäftsbericht enthält zahlreiche Randinformationen und macht einen sehr guten Eindruck.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich. Die Kontrolle war angemessen, ebenso die strategische Beratung des Vorstands.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die Vorstandsvergütung erscheint grundsätzlich angemessen. Jedoch enthalten die Vorstandsdienstverträge eine Change of Control Klausel. Weiterhin werden Aktienoptionen ausgegeben. Beides lehnt die SdK grundsätzlich ab.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen. Seine bisherigen Prüfungen sind ersichtlich kompetent durchgeführt worden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Dieser Vorratsbeschluss ist auf die Dauer von 5 Jahren angelegt. Der Vorstand kann die wirtschaftlichen Verhältnisse der AG auf diese Dauer nicht überblicken. Der Beschluss ist daher zu lang und abzulehnen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK stimmt einem genehmigten Kapital generell max. bis zu einer Höhe von 25% des Grundkapitals zu. Hier wird insgesamt ein genehmigtes Kapital von 90% geschaffen, was zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens von fast 50% (Halbierung) führen kann. Eine Ausübung und Verwendung dieses Kapitals ist nicht ersichtlich und unbekannt.
Der Vorstand hat vor mehreren Jahren die Genus Inc. USA gekauft. Auf diesen Erwerb erfolgten hohe Abschreibungen. Das Timing war damit falsch. Auch wenn der Kauf wiederholt insbesondere mit einem dann folgenden Kundenkontakt zu Samsung begründet wurde, so ist doch festzustellen, dass Genus damals zu teuer gekauft wurde. Auch erscheint es wirtschaftlich und argumentativ fraglich, ein ganzes Unternehmen einzukaufen, um einen Kundenkontakt herzustellen.
Insgesamt handelt es sich hier um einen reinen Vorratsbeschluss. Dem Aktionär ist daher von einer potentiellen Verwässerung seines Vermögens um 50% abzuraten.

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: wie schon bei TOP 8 - Die SdK stimmt einem genehmigten Kapital max. bis zu einer Höhe von 25% des Grundkapitals zu. Hier wird insgesamt ein genehmigtes Kapital von 90% geschaffen, was zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens von fast 50% (Halbierung) führen kann. Eine Ausübung und Verwendung dieses Kapitals ist nicht ersichtlich und unbekannt.
Der Vorstand hat vor mehreren Jahren die Genus Inc. USA gekauft. Auf diesen Erwerb erfolgten hohe Abschreibungen. Das Timing war damit falsch. Auch wenn der Kauf wiederholt insbesondere mit einem dann folgenden Kundenkontakt zu Samsung begründet wurde, so ist doch festzustellen, dass Genus damals zu teuer gekauft wurde. Auch erscheint es wirtschaftlich und argumentativ fraglich, ein ganzes Unternehmen einzukaufen, um einen Kundenkontakt herzustellen.
Insgesamt handelt es sich hier um einen reinen Vorratsbeschluss. Dem Aktionär ist daher von einer potentiellen Verwässerung seines Vermögens um 50% abzuraten.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010, Aufhebung des Bedingten Kapitals I 2007 in Höhe von EUR 35.875.598,00 gemäß § 4 Ziffer 2.4 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: wie schon bei den TOPS 8 und 9 - Die SdK stimmt einem genehmigten Kapital max. bis zu einer Höhe von 25% des Grundkapitals zu. Hier wird insgesamt ein genehmigtes Kapital von 90% geschaffen, was zu einer Verwässerung des Aktionärsvermögens von fast 50% (Halbierung) führen kann. Eine Ausübung und Verwendung dieses Kapitals ist nicht ersichtlich und unbekannt.
Der Vorstand hat vor mehreren Jahren die Genus Inc. USA gekauft. Auf diesen Erwerb erfolgten hohe Abschreibungen. Das Timing war damit falsch. Auch wenn der Kauf wiederholt insbesondere mit einem dann folgenden Kundenkontakt zu Samsung begründet wurde, so ist doch festzustellen, dass Genus damals zu teuer gekauft wurde. Auch erscheint es wirtschaftlich und argumentativ fraglich, ein ganzes Unternehmen einzukaufen, um einen Kundenkontakt herzustellen.
Insgesamt handelt es sich hier um einen reinen Vorratsbeschluss. Dem Aktionär ist daher von einer potentiellen Verwässerung seines Vermögens um 50% abzuraten.

TOP 11
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Anpassungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind sachlich in Ordnung.

TOP 12
Beschlussfassung über die Umwandlung der AIXTRON Aktiengesellschaft, Herzogenrath, in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE); Bestellung von Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der SE; Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der SE

Ablehnung
Begründung: Aixtron ist ein internationales Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Dies muss nicht zusätzlich durch eine Rechtsformänderung dokumentiert werden. Die SE ist eine Mode. Wirkliche Vorteile bringt sie nicht. Nachteile sind ein zusätzliches Rechtsgebiet sowie zusätzliche Kosten für die Rechtsformwandlung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.