Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.04.10



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Hauptversammlung der RWE AG am 22.04.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Es wird eine Dividende in Höhe von 53 % des nachhaltigen Nettoergebnisses ausgeschüttet. Dies entspricht 3,5 Euro pro Aktie. Dies ist angemessen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2009 die prognostizierten Ziele erreicht.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Geschäftsjahr nicht nachgekommen ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht gebilligt. Zwar enthält das System viele Punkte, die auch die SdK fordert, doch haben die Vorstandsmitglieder eine so genannte \"Change-of-Control-Klausel\", wonach der Vorstand sein Amt niederlegen darf, wenn im konkreten Fall jemand 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erwirbt. Solche Klauseln lehnt die SdK grundsätzlich ab. Daher kann das System insgesamt nicht gebilligt werden. Hinzu kommt, dass gewisse Bedenken dahin bestehen, dass der Vorstandsvorsitzende mehr als 4 mal so viel verdient, wie seine Vorstandskollegen. Dies erscheint nicht nachvollziehbar.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.

TOP 7
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2010

Begründung: Siehe TOP 6.

TOP 8
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Sämtliche Kandidaten scheinen für das Amt geeignet zu sein.

TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Trotz einer grundsätzlichen Bevorzugung der Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf sowie der prinzipiellen Ablehnung der SdK gegenüber einem Überhandnehmen von „Ermächtigungen aller Art“ wäre der vorliegende Aktienrückkauf grundsätzlich zustimmungsfähig gewesen. Allerdings sieht dieser auch den Einsatz von Derivaten beim Rückkauf vor. Die SdK ist grundsätzlich der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, wenn die Gesellschaft mit Derivaten auf die eigenen Aktien Einfluss nehmen kann.

TOP 10
Änderung von § 2 Absatz (1) (Gegenstand des Unternehmens), § 10 Absatz (8) Satz 2 (Einberufung, Beschlussfassung), § 14 Absatz (2) Satz 2 (Ort und Einberufung), § 15 Absatz (3) (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 16 (Beschlussfassung) und § 17 Absatz (2) Satz 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind sinnvoll und aus Sicht der SdK unproblematisch.

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der RWE Supply & Trading GmbH

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind unproblematisch.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.