Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.01.10



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Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE am 29.01.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 (1. August 2008 bis 31. Juli 2009)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt nur ca. € 8 Mio., was zu der geringen Dividende von 5 Cent / Vorzugsaktie führt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/08

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK ist mit dem Beschlussvorschlag nicht einverstanden.
Begründung: Die Porsche SE befindet sich offenkundig in einer schwierigen finanziellen Situation. Der Plan, die Mehrheit der Stammaktien der Volkswagen AG zu erwerben, konnte nicht finanziert werden und schlug fehl. Nach nicht dementierten Presseberichten hat die Porsche SE im Geschäftsjahr 2008/2009 entschieden, die Beteiligung an der Volkswagen AG von ca. 42% auf 50% aufzustocken, obwohl dieser Anteilskauf durch Bankkredite finanziert werden musste (SPIEGEL-Online, 27. April 2009). Dies führte zu massivsten Liquiditätsproblemen, deren Folgen der Verkauf der Porsche AG an Volkswagen, der Einstig des Emirats Katar und das Ausscheiden der beiden Vorstände Wendelin Wiedekind und Holger Härter aus der Porsche SE waren.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen angeblich unbefugter Weitergabe von Insider-Informationen stellt eindeutig nicht das zentrale Problem der Porsche SE und ihrer Aktionäre dar. Mit dieser Begründung ihres Beschlussvorschlags lenkt die Verwaltung der Porsche SE von den eigentlichen Fragestellungen ab.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/08

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK ist mit diesem Beschlussvorschlag nicht einverstanden.
Begründung: Es ist in hohem Maße irritierend, dass ein Aufsichtsrat, der in die Pläne zur Mehrheitsübernahme an Volkswagen detailliert eingebunden war, nun entlastet werden soll. Dabei wurden nach Auffassung der SdK offensichtlich existenzgefährdende Risiken eingegangen. Von besonderem Interesse dürfte zudem die Rolle von Herrn Piech sein, der sowohl Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche SE als auch Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Nachdem es für das Überleben der Porsche SE notwendig war, das Emirat Katar als weiteren Geldgeber zu gewinnen, ist es nahe liegend, einen ihrer Repräsentanten in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Gegen Ernst & Young bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

TOP 7
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK widersetzt sich aber dem Vorschlag.
Begründung: Durch Schaffung eines genehmigten Kapitals soll die Unternehmensverbindung „Porsche / Volkswagen“ ohne direkte Beteiligung der Vorzugsaktionäre der Porsche SE erfolgen. Die Unternehmensverbindung wird so nicht hinreichend transparent gemacht.

TOP 8
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Porsche Zweite Vermögensverwaltung GmbH als abhängigem Unternehmen

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Die Maßnahme ist aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.

TOP 9
Änderung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Unternehmensgegenstand)

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Die Satzungsänderung ist folgerichtig.

TOP 10
Änderung von § 22 der Satzung (Geschäftsjahr)

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Das künftige Geschäftsjahr der Porsche SE entspricht damit dem der Volkswagen AG.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 4 und Neufassung von § 18 der Satzung im Hinblick auf das ARUG

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen dienen der Klarheit und „modernisieren“ die Satzung..

TOP 12
Aufhebung der Befreiung von der individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: Die Porsche SE sollte diese von ihr selbst vorgeschlagene Satzungsänderung zum Anlass nehmen, endlich transparent und nachvollziehbar zu belegen, aufgrund welcher Erwägungen in der Vergangenheit mit dem Mitglied des Vorstandes, Wendelin Wiedekind, Bonusregelungen getroffen wurden, die sich in Anbetracht der heutigen wirtschaftlichen Situation der Porsche SE als krass überzogen und durch nichts gerechtfertigt offenbaren.

TOP 13
Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung)

Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. Die SdK unterstützt aber den Vorschlag.
Begründung: In Anbetracht der Bedeutung, die der Tätigkeit des Prüfungsausschus-ses zukommt, ist die vorgeschlagene Mehrvergütung angemessen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.