Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.08.09



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Hauptversammlung der Real ² Immobilien AG am 25.08.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REAL2 Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des zusammengefassten Lageberichts für die REAL2 Immobilien AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Abstimmung noch offen
Begründung: Es ist enttäuschend, dass die Gesellschaft erneut den Turn-around nicht geschafft und mit einem negativen Konzernergebnis von 933 Tsd Euro das Geschäftsjahr abgeschlossen hat. Dennoch muss man die sehr schwierige Lage auf dem Immobilien-Markt berücksichtigen, die seit längerer Zeit besteht und die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise noch verstärkt wurde. Hinzu kam, dass der spanische Großaktionär, entgegen seiner ursprünglichen Zusage, eine Kapitalzuführung nicht eingehalten hat. Dadurch ist eine wesentliche Grundlage für die Ausweitung des Geschäftsvolumens in 2008 entfallen.
Tendenz zur Zustimmung, wenn auf der Hauptversammlung ein schlüssiges Konzept für die Zukunft vorgelegt werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Enthaltung
Begründung: Die Kontroll- und Beratungsfunktion des AR ist laut Bericht sachgerecht erfolgt. Einen stärkeren Einsatz bei dem Problem der Nichtzusage des Großaktionärs Charmartin S.A. hätte man erwarten können. Zudem verantwortet der Aufsichtsrat angesichts der prekären Finanzlage weiterhin die relativ hohe Vergütung des Vorstands.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln, gibt es keine Einwände.

TOP 5
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und entsprechende Änderungen von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung erfolgt, weil durch die Maßnahmen der Fortbestand der Gesellschaft gesicherter wird und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können.
Auch dem Antrag auf Satzungsänderungen im Zuge der erwarteten endgültigen Verkündigung des ARUG wird zugestimmt. Ein Nachteil für die Aktionäre ist nicht zu erwarten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.