Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.07.09



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Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 23.07.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008/2009, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008/2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen, insbesondere der starken Belastungen durch die Finanzmarktkrise und einem Konzernverlust von fast € 250,00 Mio. scheint die Thesaurierung ein selbstverständliches Gebot der Stunde zu sein. Allerdings hängt die Beibehaltung dieses Abstimmverhaltens zentral davon ab, welches \"Sanierungs- respektive Restrukturierungskonzept der Vorstand vorstellt und wie belastbar dieses ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Noch offen
Begründung: Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass der Vorstand weder etwas für die Finanzmarktkrise noch für die Wirtschaftskrise kann. Ganz im Gegenteil die Bestellungen auf der drupa ließen den Vorstand von einem guten Jahr ausgehen. Schon bei Zeiten, nämlich im Sommer 2008 hat der Vorstand die Vorboten der anbrechenden wirtschaftlich schwierigen Zeiten erkannt und erste Maßnahmen eingeleitet, um angemessen hierauf zu reagieren zu können. Als sich dann die Krise verstärkte, wurden diese Maßnahmen erweitert, insbesondere durch die Erlangung von Bundesmitteln in Form von Bürgschaften und Kreditzusagen, um die Liquidität angesichts der auslaufenden Faszilitäten auch für die nähere Zukunft zu sichern. Der Grund in der gegenwärtigen Zurückhaltung ist darin zu sehen, dass für eine endgültige Beurteilung neben der Prüfung des Restrukturierungskonzeptes auch der Frage auf der HV nachgegangen werden muss, ob der Vorstand hinreichende Maßnahmen zum Ausbau der weniger konjunkturanfälligen Segmente Services, Verbrauchsmaterial und Verpackungsdruck vorgenommen hat. Zudem muss auf der HV kritisch hinterfragt werden, ob das Zukunftskonzept so tragfähig ist, dass die Fremdmittel auch bedient werden können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Noch offen
Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates hat der Aufsichtsrat in den schwierigen Zeiten die richtigen Akzente gesetzt und den Vorstand nicht nur überwachend begleitet, was sich nicht zuletzt in der erfolgreichen Beantragung von Bundesmitteln niederschlägt. (Auf)Klärungsbedürftig scheint der SdK allerdings die Frage nach der Anzahl der Sitzungen des AR zu sein. Der Bericht spricht von vier ordentlichen Sitzungen. In Anbetracht der Schwere der Krise und der Schwere der Betroffenheit unserer Gesellschaft scheint diese Anzahl deutlich gering zu sein. Zu außerordentlichen Sitzungen des AR schweigt der Bericht.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es sind keine negativen Tatsachen aus der jüngeren Vergangenheit bekannt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung

Noch offen
Begründung: Aufgrund der bekannten Tatsache, dass unsere Gesellschaft zu den Branchen zählt, die am ersten und wohl auch mit am schwersten von der gegenwärtigen Krise betroffen sind, scheint gerade auch unsere Gesellschaft diese notwendige Flexibilität zu benötigen. Positiv fällt auf, dass auf Spielereien wie die Nutzung zur Sachkapitalerhöhung bewusst verzichtet wurde und das genehmigte Kapital ein weiteres potentielles Instrument zur Krisenbewältigung ist. Darüber hinaus beträgt das genehmigte Kapital ca. 20% des Grundkapitals; die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird auf die üblichen 10% beschränkt. Obgleich ein derartig automatisierter Bezugsrechtsausschluss tendenziell eher abzulehnen ist, ist dieser im konkreten Fall aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes unserer Gesellschaft und dem daraus deduzierten Erfordernis zum schnellen Handeln zu billigen.

TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an eine geplante Änderung des Aktiengesetzes

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.