Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.09



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Hauptversammlung der ADVA AG Optical Networking am 10.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2008 - soweit ersichtlich – erfolgreich gearbeitet. Ausserdem ist das Unternehmen gut aufgestellt für die Zukunft.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Verpflichtungen zur Kontrolle und insbesondere auch Beratung des Vorstands im Geschäftsjahr 2008 erfüllt zu haben. Offensichtlich hat er seinen Anteil am Erfolg des Unternehmens.

TOP 4
Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Wahl von Herrn Bourigeaud.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden, ohne dass hierfür stichhaltige Gründe vorliegen und benannt werden.

TOP 7
Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 6

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Nachdem Kapitalerhöhungen und Aktienrückkäufe gleichzeitig vorgeschlagen werden, ist auch diese Beschlussvorlage grundsätzlich abzulehnen, da sie in dieser Kombination keinen Sinn machen.

TOP 9
Änderung der Satzung zur Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG): Erleichterte Information der Aktionäre im Wege der elektronischen Übermittlung von Informationen sowie Anpassung der Bestimmungen zur Fristberechnung und Vollmachtserteilung

Zustimmung
Begründung: Gegen die geplante Satzungsänderung ist aus Sicht der SdK nichts einzuwenden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.